Das Amt eines Generalsuperintendenten, bis 1540 lediglich "Superintendent", wurde kurz nach der Einführung der Reformation in Pommern eingerichtet, als nämlich Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen es 1535 ablehnte, die neue Kirchenordnung anzunehmen. Die Generalsuperintendenten waren die Geistlichen Leiter der Kirche in Pommern. Im Jahre 1545 beschloss die Synode zu Stettin, dass es vier Generalsuperintendenten in Pommern geben solle, mit Sitz in Stettin, Greifswald, Kolberg und Stolp.

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  • Das Amt eines Generalsuperintendenten, bis 1540 lediglich "Superintendent", wurde kurz nach der Einführung der Reformation in Pommern eingerichtet, als nämlich Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen es 1535 ablehnte, die neue Kirchenordnung anzunehmen. Die Generalsuperintendenten waren die Geistlichen Leiter der Kirche in Pommern. Im Jahre 1545 beschloss die Synode zu Stettin, dass es vier Generalsuperintendenten in Pommern geben solle, mit Sitz in Stettin, Greifswald, Kolberg und Stolp. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von der Preußischen Landeskirche übernommen. Insgesamt gab es in Preußen 12 Generalsuperintendenten. In der Pommerschen Provinzialkirche gab es davon lediglich einen Stelleninhaber, der in Stettin seinen Sitz hatte. Anfang der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts – nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments – wurde die Kirchenprovinz Pommern in einen West- und einen Ostsprengel (Vor- bzw. Hinterpommern) unterteilt, wo jeweils ein eigener Generalsuperintendent tätig war. Das Konsistorium der Provinz Pommern blieb in Stettin, bis es nach dem Zweiten Weltkrieg nach Greifswald verlegt wurde. 1950 wurde die Pommersche Evangelische Kirche eine selbständige Landeskirche, an deren Spitze seit 1947 ein Bischof steht. (de)
  • Das Amt eines Generalsuperintendenten, bis 1540 lediglich "Superintendent", wurde kurz nach der Einführung der Reformation in Pommern eingerichtet, als nämlich Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen es 1535 ablehnte, die neue Kirchenordnung anzunehmen. Die Generalsuperintendenten waren die Geistlichen Leiter der Kirche in Pommern. Im Jahre 1545 beschloss die Synode zu Stettin, dass es vier Generalsuperintendenten in Pommern geben solle, mit Sitz in Stettin, Greifswald, Kolberg und Stolp. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von der Preußischen Landeskirche übernommen. Insgesamt gab es in Preußen 12 Generalsuperintendenten. In der Pommerschen Provinzialkirche gab es davon lediglich einen Stelleninhaber, der in Stettin seinen Sitz hatte. Anfang der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts – nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments – wurde die Kirchenprovinz Pommern in einen West- und einen Ostsprengel (Vor- bzw. Hinterpommern) unterteilt, wo jeweils ein eigener Generalsuperintendent tätig war. Das Konsistorium der Provinz Pommern blieb in Stettin, bis es nach dem Zweiten Weltkrieg nach Greifswald verlegt wurde. 1950 wurde die Pommersche Evangelische Kirche eine selbständige Landeskirche, an deren Spitze seit 1947 ein Bischof steht. (de)
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  • Das Amt eines Generalsuperintendenten, bis 1540 lediglich "Superintendent", wurde kurz nach der Einführung der Reformation in Pommern eingerichtet, als nämlich Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen es 1535 ablehnte, die neue Kirchenordnung anzunehmen. Die Generalsuperintendenten waren die Geistlichen Leiter der Kirche in Pommern. Im Jahre 1545 beschloss die Synode zu Stettin, dass es vier Generalsuperintendenten in Pommern geben solle, mit Sitz in Stettin, Greifswald, Kolberg und Stolp. (de)
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  • Liste der Generalsuperintendenten und Bischöfe Pommerns (de)
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