Die Entstehung des Fürstentums Siebenbürgen ist nur aus der Geschichte der Türkenkriege und der Zwei- und schließlichen Dreiteilung des Königreichs Ungarn zu verstehen. Nach dem Sieg der Osmanen und dem Tod des ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 kam es in Ungarn zur Doppelwahl. Am 10. November 1526 wählte der Stuhlweißenburger Landtag Johann I. Zápolya (1526–1540) und am 17. Dezember 1526 der Preßburger Landtag den Habsburger Erzherzog Ferdinand von Österreich, ab 1531 römisch-deutscher König, zum König von Ungarn.

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  • Die Entstehung des Fürstentums Siebenbürgen ist nur aus der Geschichte der Türkenkriege und der Zwei- und schließlichen Dreiteilung des Königreichs Ungarn zu verstehen. Nach dem Sieg der Osmanen und dem Tod des ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 kam es in Ungarn zur Doppelwahl. Am 10. November 1526 wählte der Stuhlweißenburger Landtag Johann I. Zápolya (1526–1540) und am 17. Dezember 1526 der Preßburger Landtag den Habsburger Erzherzog Ferdinand von Österreich, ab 1531 römisch-deutscher König, zum König von Ungarn. Der folgende Bürgerkrieg, in dem Johann I. von den Osmanen unterstützt wurde, endete 1538 mit dem Frieden von Großwardein (Nagyvárad / Oradea). Ungarn wurde den momentanen Machtverhältnissen entsprechend geteilt. Johann und Ferdinand führten beide weiterhin den ungarischen Königstitel. Nach dem Tod Johanns sollte dessen Landesteil an das Haus Habsburg fallen. Nach Johanns Tod 1540 wählte aber ein von der Königswitwe Isabella und Kardinal Martinuzzi improvisierter Landtag in Ofen (Buda) dessen nur wenige Wochen alten Sohn Johann II. Zápolya (1540–1571) zum König. Um den habsburgischen Ansprüchen zuvorzukommen, intervenierte Sultan Süleyman I. und besetzte 1541 Zentralungarn, das nun von den Osmanen fast 150 Jahre lang von Ofen aus direkt verwaltet wurde. Der Hof des „gewählten ungarischen Königs“ siedelte 1541 in das vom Sultan überlassene Siebenbürgen um. Habsburg stellte den Königstitel Johanns II. Zápolya aber weiterhin in Frage; das Osmanische Reich, Frankreich und Polen erkannten ihn an. Im Vertrag von Speyer, der am 16. August 1570 mit Kaiser Maximilian II. während des Reichstages von Speyer abgeschlossen wurde, verzichtete Johann II. schließlich auf den Königstitel, behielt aber die Herrschaft über Siebenbürgen und einige mittelostungarische Komitate jenseits der Theiß, das sogenannte Partium. Er bezeichnete sich fortan als Fürst Johann Sigismund „Transilvaniae et partium regni Hungariae princeps“. (de)
  • Die Entstehung des Fürstentums Siebenbürgen ist nur aus der Geschichte der Türkenkriege und der Zwei- und schließlichen Dreiteilung des Königreichs Ungarn zu verstehen. Nach dem Sieg der Osmanen und dem Tod des ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 kam es in Ungarn zur Doppelwahl. Am 10. November 1526 wählte der Stuhlweißenburger Landtag Johann I. Zápolya (1526–1540) und am 17. Dezember 1526 der Preßburger Landtag den Habsburger Erzherzog Ferdinand von Österreich, ab 1531 römisch-deutscher König, zum König von Ungarn. Der folgende Bürgerkrieg, in dem Johann I. von den Osmanen unterstützt wurde, endete 1538 mit dem Frieden von Großwardein (Nagyvárad / Oradea). Ungarn wurde den momentanen Machtverhältnissen entsprechend geteilt. Johann und Ferdinand führten beide weiterhin den ungarischen Königstitel. Nach dem Tod Johanns sollte dessen Landesteil an das Haus Habsburg fallen. Nach Johanns Tod 1540 wählte aber ein von der Königswitwe Isabella und Kardinal Martinuzzi improvisierter Landtag in Ofen (Buda) dessen nur wenige Wochen alten Sohn Johann II. Zápolya (1540–1571) zum König. Um den habsburgischen Ansprüchen zuvorzukommen, intervenierte Sultan Süleyman I. und besetzte 1541 Zentralungarn, das nun von den Osmanen fast 150 Jahre lang von Ofen aus direkt verwaltet wurde. Der Hof des „gewählten ungarischen Königs“ siedelte 1541 in das vom Sultan überlassene Siebenbürgen um. Habsburg stellte den Königstitel Johanns II. Zápolya aber weiterhin in Frage; das Osmanische Reich, Frankreich und Polen erkannten ihn an. Im Vertrag von Speyer, der am 16. August 1570 mit Kaiser Maximilian II. während des Reichstages von Speyer abgeschlossen wurde, verzichtete Johann II. schließlich auf den Königstitel, behielt aber die Herrschaft über Siebenbürgen und einige mittelostungarische Komitate jenseits der Theiß, das sogenannte Partium. Er bezeichnete sich fortan als Fürst Johann Sigismund „Transilvaniae et partium regni Hungariae princeps“. (de)
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  • Die Entstehung des Fürstentums Siebenbürgen ist nur aus der Geschichte der Türkenkriege und der Zwei- und schließlichen Dreiteilung des Königreichs Ungarn zu verstehen. Nach dem Sieg der Osmanen und dem Tod des ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 kam es in Ungarn zur Doppelwahl. Am 10. November 1526 wählte der Stuhlweißenburger Landtag Johann I. Zápolya (1526–1540) und am 17. Dezember 1526 der Preßburger Landtag den Habsburger Erzherzog Ferdinand von Österreich, ab 1531 römisch-deutscher König, zum König von Ungarn. (de)
  • Die Entstehung des Fürstentums Siebenbürgen ist nur aus der Geschichte der Türkenkriege und der Zwei- und schließlichen Dreiteilung des Königreichs Ungarn zu verstehen. Nach dem Sieg der Osmanen und dem Tod des ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács am 29. August 1526 kam es in Ungarn zur Doppelwahl. Am 10. November 1526 wählte der Stuhlweißenburger Landtag Johann I. Zápolya (1526–1540) und am 17. Dezember 1526 der Preßburger Landtag den Habsburger Erzherzog Ferdinand von Österreich, ab 1531 römisch-deutscher König, zum König von Ungarn. (de)
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  • Liste der Fürsten von Siebenbürgen (de)
  • Liste der Fürsten von Siebenbürgen (de)
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