Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 49 Personen zu Teil. Die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich stehenden Ehrenbürgerschaften von Paul von Hindenburg, Franz Ritter von Epp, Franz Xaver Schwarz, Adolf Hitler und Hermann Göring wurden 1946 nachträglich aberkannt. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder mit besonderen Rechten noch mit besonderen Pflichten verbunden.

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  • Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 49 Personen zu Teil. Die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich stehenden Ehrenbürgerschaften von Paul von Hindenburg, Franz Ritter von Epp, Franz Xaver Schwarz, Adolf Hitler und Hermann Göring wurden 1946 nachträglich aberkannt. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder mit besonderen Rechten noch mit besonderen Pflichten verbunden. Über die Verleihung entscheidet die Vollversammlung des Stadtrats in nichtöffentlicher Sitzung. Mit der Ehrenbürgerwürde kann jede Person unabhängig davon ausgezeichnet werden, ob sie in München lebt. Eine postume Verleihung ist jedoch ausgeschlossen. Hinweis: Die Auflistung erfolgt chronologisch nach Datum der Zuerkennung. (de)
  • Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 49 Personen zu Teil. Die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich stehenden Ehrenbürgerschaften von Paul von Hindenburg, Franz Ritter von Epp, Franz Xaver Schwarz, Adolf Hitler und Hermann Göring wurden 1946 nachträglich aberkannt. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder mit besonderen Rechten noch mit besonderen Pflichten verbunden. Über die Verleihung entscheidet die Vollversammlung des Stadtrats in nichtöffentlicher Sitzung. Mit der Ehrenbürgerwürde kann jede Person unabhängig davon ausgezeichnet werden, ob sie in München lebt. Eine postume Verleihung ist jedoch ausgeschlossen. Hinweis: Die Auflistung erfolgt chronologisch nach Datum der Zuerkennung. (de)
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  • Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 49 Personen zu Teil. Die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich stehenden Ehrenbürgerschaften von Paul von Hindenburg, Franz Ritter von Epp, Franz Xaver Schwarz, Adolf Hitler und Hermann Göring wurden 1946 nachträglich aberkannt. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder mit besonderen Rechten noch mit besonderen Pflichten verbunden. (de)
  • Dem Magistrat der Stadt München wurde im Jahr 1818 durch das Gemeindeedikt das Recht erteilt, Personen, die sich in hohem Maße um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern zu ernennen. Seither wurde diese Würde 49 Personen zu Teil. Die im Zusammenhang mit dem Dritten Reich stehenden Ehrenbürgerschaften von Paul von Hindenburg, Franz Ritter von Epp, Franz Xaver Schwarz, Adolf Hitler und Hermann Göring wurden 1946 nachträglich aberkannt. Das Ehrenbürgerrecht der Stadt München ist weder mit besonderen Rechten noch mit besonderen Pflichten verbunden. (de)
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  • Liste der Ehrenbürger von München (de)
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