Als Libell wird in erster Linie eine Prozessakte, namentlich eine Klageschrift, bezeichnet. Das Libell (vom lateinischen libellus „Büchlein“, „Kleine Schrift“) kann jedoch auch eine Urkunde in Buchform, ein kurzes Schriftstück, eine Streit- oder eine Schmähschrift sein. Im alten Rom war das Libell die bei Gericht eingereichte Klageschrift. Häufiger gebraucht wurde der Begriff im 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich und gewann in Dokumenten vor allem im österreichischen Landesteil politische Bedeutung. Im modernen Rechtswesen wird das Libell in Praxis und Sprachgebrauch wenig verwendet.

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  • Als Libell wird in erster Linie eine Prozessakte, namentlich eine Klageschrift, bezeichnet. Das Libell (vom lateinischen libellus „Büchlein“, „Kleine Schrift“) kann jedoch auch eine Urkunde in Buchform, ein kurzes Schriftstück, eine Streit- oder eine Schmähschrift sein. Im alten Rom war das Libell die bei Gericht eingereichte Klageschrift. Häufiger gebraucht wurde der Begriff im 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich und gewann in Dokumenten vor allem im österreichischen Landesteil politische Bedeutung. Im modernen Rechtswesen wird das Libell in Praxis und Sprachgebrauch wenig verwendet. Seit 1997 trägt die Zeitschrift der Grünen Liga Brandenburg den Namen Libell. (de)
  • Als Libell wird in erster Linie eine Prozessakte, namentlich eine Klageschrift, bezeichnet. Das Libell (vom lateinischen libellus „Büchlein“, „Kleine Schrift“) kann jedoch auch eine Urkunde in Buchform, ein kurzes Schriftstück, eine Streit- oder eine Schmähschrift sein. Im alten Rom war das Libell die bei Gericht eingereichte Klageschrift. Häufiger gebraucht wurde der Begriff im 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich und gewann in Dokumenten vor allem im österreichischen Landesteil politische Bedeutung. Im modernen Rechtswesen wird das Libell in Praxis und Sprachgebrauch wenig verwendet. Seit 1997 trägt die Zeitschrift der Grünen Liga Brandenburg den Namen Libell. (de)
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  • Als Libell wird in erster Linie eine Prozessakte, namentlich eine Klageschrift, bezeichnet. Das Libell (vom lateinischen libellus „Büchlein“, „Kleine Schrift“) kann jedoch auch eine Urkunde in Buchform, ein kurzes Schriftstück, eine Streit- oder eine Schmähschrift sein. Im alten Rom war das Libell die bei Gericht eingereichte Klageschrift. Häufiger gebraucht wurde der Begriff im 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich und gewann in Dokumenten vor allem im österreichischen Landesteil politische Bedeutung. Im modernen Rechtswesen wird das Libell in Praxis und Sprachgebrauch wenig verwendet. (de)
  • Als Libell wird in erster Linie eine Prozessakte, namentlich eine Klageschrift, bezeichnet. Das Libell (vom lateinischen libellus „Büchlein“, „Kleine Schrift“) kann jedoch auch eine Urkunde in Buchform, ein kurzes Schriftstück, eine Streit- oder eine Schmähschrift sein. Im alten Rom war das Libell die bei Gericht eingereichte Klageschrift. Häufiger gebraucht wurde der Begriff im 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich und gewann in Dokumenten vor allem im österreichischen Landesteil politische Bedeutung. Im modernen Rechtswesen wird das Libell in Praxis und Sprachgebrauch wenig verwendet. (de)
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  • Libell (de)
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