Die Lex Villonensis ist das flavische Stadtrecht der antiken hispanischen Stadt Villo (oder Villona bzw. Villonum), das vermutlich unter Kaiser Domitian in den Jahren 81 bis 96 n. Chr. verliehen worden war. Das Stadtrecht umfasste ursprünglich elf Tafeln gegliedert in zwei Spalten, von denen nur noch einzelne Fragmente (ca. 20) von beiden Spalten der Tafel VIII sowie zwei Stücke vermutlich von Tafel III erhalten sind. Der Text stimmt bis auf einzelne Zahlen, den Ortsnamen, einigen Abkürzungen sowie Variationen der Orthographie wörtlich mit denen der Lex Irnitana und der Lex Malacitana sowie der Lex Salpensana überein. Er gibt Teile der Rubriken 27 und 28 sowie der Rubriken 68 bis 70 und die Überschrift der Rubrik 71 bruchstückhaft wieder und nennt den Namen VILLONENSIS an mindestens drei v

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  • Die Lex Villonensis ist das flavische Stadtrecht der antiken hispanischen Stadt Villo (oder Villona bzw. Villonum), das vermutlich unter Kaiser Domitian in den Jahren 81 bis 96 n. Chr. verliehen worden war. Das Stadtrecht umfasste ursprünglich elf Tafeln gegliedert in zwei Spalten, von denen nur noch einzelne Fragmente (ca. 20) von beiden Spalten der Tafel VIII sowie zwei Stücke vermutlich von Tafel III erhalten sind. Der Text stimmt bis auf einzelne Zahlen, den Ortsnamen, einigen Abkürzungen sowie Variationen der Orthographie wörtlich mit denen der Lex Irnitana und der Lex Malacitana sowie der Lex Salpensana überein. Er gibt Teile der Rubriken 27 und 28 sowie der Rubriken 68 bis 70 und die Überschrift der Rubrik 71 bruchstückhaft wieder und nennt den Namen VILLONENSIS an mindestens drei verschiedenen Stellen. Ein Teil der Fragmente lagert im Archäologischen Museum von Sevilla. Eine Transkription ist online verfügbar. (de)
  • Die Lex Villonensis ist das flavische Stadtrecht der antiken hispanischen Stadt Villo (oder Villona bzw. Villonum), das vermutlich unter Kaiser Domitian in den Jahren 81 bis 96 n. Chr. verliehen worden war. Das Stadtrecht umfasste ursprünglich elf Tafeln gegliedert in zwei Spalten, von denen nur noch einzelne Fragmente (ca. 20) von beiden Spalten der Tafel VIII sowie zwei Stücke vermutlich von Tafel III erhalten sind. Der Text stimmt bis auf einzelne Zahlen, den Ortsnamen, einigen Abkürzungen sowie Variationen der Orthographie wörtlich mit denen der Lex Irnitana und der Lex Malacitana sowie der Lex Salpensana überein. Er gibt Teile der Rubriken 27 und 28 sowie der Rubriken 68 bis 70 und die Überschrift der Rubrik 71 bruchstückhaft wieder und nennt den Namen VILLONENSIS an mindestens drei verschiedenen Stellen. Ein Teil der Fragmente lagert im Archäologischen Museum von Sevilla. Eine Transkription ist online verfügbar. (de)
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  • Die Lex Villonensis ist das flavische Stadtrecht der antiken hispanischen Stadt Villo (oder Villona bzw. Villonum), das vermutlich unter Kaiser Domitian in den Jahren 81 bis 96 n. Chr. verliehen worden war. Das Stadtrecht umfasste ursprünglich elf Tafeln gegliedert in zwei Spalten, von denen nur noch einzelne Fragmente (ca. 20) von beiden Spalten der Tafel VIII sowie zwei Stücke vermutlich von Tafel III erhalten sind. Der Text stimmt bis auf einzelne Zahlen, den Ortsnamen, einigen Abkürzungen sowie Variationen der Orthographie wörtlich mit denen der Lex Irnitana und der Lex Malacitana sowie der Lex Salpensana überein. Er gibt Teile der Rubriken 27 und 28 sowie der Rubriken 68 bis 70 und die Überschrift der Rubrik 71 bruchstückhaft wieder und nennt den Namen VILLONENSIS an mindestens drei v (de)
  • Die Lex Villonensis ist das flavische Stadtrecht der antiken hispanischen Stadt Villo (oder Villona bzw. Villonum), das vermutlich unter Kaiser Domitian in den Jahren 81 bis 96 n. Chr. verliehen worden war. Das Stadtrecht umfasste ursprünglich elf Tafeln gegliedert in zwei Spalten, von denen nur noch einzelne Fragmente (ca. 20) von beiden Spalten der Tafel VIII sowie zwei Stücke vermutlich von Tafel III erhalten sind. Der Text stimmt bis auf einzelne Zahlen, den Ortsnamen, einigen Abkürzungen sowie Variationen der Orthographie wörtlich mit denen der Lex Irnitana und der Lex Malacitana sowie der Lex Salpensana überein. Er gibt Teile der Rubriken 27 und 28 sowie der Rubriken 68 bis 70 und die Überschrift der Rubrik 71 bruchstückhaft wieder und nennt den Namen VILLONENSIS an mindestens drei v (de)
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  • Lex Villonensis (de)
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