Das kurz Lex Thuringorum genannte Stammesrecht der Thüringer, vollständig als "Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum" überliefert, ist ein Stammesrecht, das für die von den Stämmen der Angeln und Warnen bewohnten Gebiete in Thüringen galt. Die Angeln siedelten im südlich der Unstrut gelegenen Gau Engleheim und die Warnen in der Landschaft Werenofeld zwischen Saale und Elster. Das Lex Thuringorum wurde unter Benutzung der Lex Ribuariorum und auch der Lex Saxorum 802 oder 803 redigiert.

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  • Das kurz Lex Thuringorum genannte Stammesrecht der Thüringer, vollständig als "Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum" überliefert, ist ein Stammesrecht, das für die von den Stämmen der Angeln und Warnen bewohnten Gebiete in Thüringen galt. Die Angeln siedelten im südlich der Unstrut gelegenen Gau Engleheim und die Warnen in der Landschaft Werenofeld zwischen Saale und Elster. Das Lex Thuringorum wurde unter Benutzung der Lex Ribuariorum und auch der Lex Saxorum 802 oder 803 redigiert. (de)
  • Das kurz Lex Thuringorum genannte Stammesrecht der Thüringer, vollständig als "Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum" überliefert, ist ein Stammesrecht, das für die von den Stämmen der Angeln und Warnen bewohnten Gebiete in Thüringen galt. Die Angeln siedelten im südlich der Unstrut gelegenen Gau Engleheim und die Warnen in der Landschaft Werenofeld zwischen Saale und Elster. Das Lex Thuringorum wurde unter Benutzung der Lex Ribuariorum und auch der Lex Saxorum 802 oder 803 redigiert. (de)
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  • Das kurz Lex Thuringorum genannte Stammesrecht der Thüringer, vollständig als "Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum" überliefert, ist ein Stammesrecht, das für die von den Stämmen der Angeln und Warnen bewohnten Gebiete in Thüringen galt. Die Angeln siedelten im südlich der Unstrut gelegenen Gau Engleheim und die Warnen in der Landschaft Werenofeld zwischen Saale und Elster. Das Lex Thuringorum wurde unter Benutzung der Lex Ribuariorum und auch der Lex Saxorum 802 oder 803 redigiert. (de)
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