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- Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung). Leistungszulagen haben einen widersprüchlichen Charakter. Einerseits ist es unmöglich die Arbeitsleistung eines Zeitlöhners objektiv zu beurteilen und subjektive Verzerrungen durch den beurteilenden Vorgesetzten zu vermeiden, andererseits stellen Leistungszulagen eine Möglichkeit dar, entgeltliche Leistungsanreize zu geben. Über die Vergabe wird gewöhnlich nach Vorschlag entschieden. (de)
- Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung). Leistungszulagen haben einen widersprüchlichen Charakter. Einerseits ist es unmöglich die Arbeitsleistung eines Zeitlöhners objektiv zu beurteilen und subjektive Verzerrungen durch den beurteilenden Vorgesetzten zu vermeiden, andererseits stellen Leistungszulagen eine Möglichkeit dar, entgeltliche Leistungsanreize zu geben. Über die Vergabe wird gewöhnlich nach Vorschlag entschieden. (de)
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- Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung). (de)
- Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht und dem Beamtenrecht. Sie sind eine einmalige oder fortgesetzte Sonderzahlung für besondere Arbeitsleistungen für Mitarbeiter einer Organisation (Siehe: Entgeltdifferenzierung). (de)
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- Leistungszulage (de)
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