Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten Zeit.

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  • Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten Zeit. Daneben ist Leistungsentgelt auch ein Begriff aus dem deutschen Recht der Arbeitslosenversicherung. Nach § 153 SGB III ist das Leistungsentgelt das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt, also das pauschalierte Nettoentgelt. Das Arbeitslosengeld (die Leistung der Arbeitslosenversicherung) beträgt einen bestimmten Prozentsatz (Leistungssatz) des Leistungsentgelts. (de)
  • Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten Zeit. Daneben ist Leistungsentgelt auch ein Begriff aus dem deutschen Recht der Arbeitslosenversicherung. Nach § 153 SGB III ist das Leistungsentgelt das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt, also das pauschalierte Nettoentgelt. Das Arbeitslosengeld (die Leistung der Arbeitslosenversicherung) beträgt einen bestimmten Prozentsatz (Leistungssatz) des Leistungsentgelts. (de)
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  • Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten Zeit. (de)
  • Leistungsentgelt (früher: Leistungslohn) bezeichnet man im Arbeitsrecht und in der Arbeitswissenschaft eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, während der gearbeitet wird (Zeitlohn), sondern die erbrachte oder zu erbringende Leistung Basis der Entgelthöhe ist. Das Leistungsentgelt gilt somit der Person, welche eine Stelle einnimmt. Es ist ein persönlicher Entgeltbestandteil. Das Leistungsentgelt wird zumeist in Form einer Zulage auf ein regelmäßiges Grundentgelt gezahlt. Damit ist nur ein Teil des Entgeltes von der Leistung abhängig, der Rest von der gearbeiteten Zeit. (de)
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