Als Schulleistung wird die intellektuelle, physische und künstlerische Leistung bezeichnet, die zum Erlernen eines schulischen Lernstoffes notwendig ist. Auftrag der Schulen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung wird meist durch Noten, die sich innerhalb verschiedener Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und in § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind, entzieht sich weitestgehend einer Leistungsfestste

Property Value
dbo:abstract
  • Als Schulleistung wird die intellektuelle, physische und künstlerische Leistung bezeichnet, die zum Erlernen eines schulischen Lernstoffes notwendig ist. Auftrag der Schulen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung wird meist durch Noten, die sich innerhalb verschiedener Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und in § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind, entzieht sich weitestgehend einer Leistungsfeststellung. Wertvorstellungen werden entsprechend zwar gefördert, aber nicht benotet. Leistung lässt sich nach Wolfgang Klafki aus pädagogischer Sicht definieren als „Ergebnis und Vollzug einer zielgerichteten Tätigkeit, die mit Anstrengung verbunden ist und für die Gütemaßstäbe anerkannt werden“ und die somit beurteilt wird. Dieser Definition entsprechend ist der Begriff der Schulleistung definiert als ein von der Schule gefordertes und vom Schüler zu erbringendes Ergebnis seiner Lerntätigkeit einerseits sowie des damit verbundenen Lernprozesses andererseits. Sie wird weitgehend unabhängig von besonderen Lernbedingungen des Schülers nach einer Norm gemessen. Weder der Anteil der Lehrer-Schüler-Beziehung an der Lernmotivation, noch familiär günstige oder hemmende Voraussetzungen sollen bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. Die Leistung umfasst also im pädagogischen Sinne sowohl Anstrengungen, die aufgrund von schulischen Leistungsanforderungen unternommen werden, als auch deren Ergebnis . Der Didaktiker Eiko Jürgens ergänzt diese Begriffsdefinition und unterscheidet für sein Konstrukt fünf Komponenten, welche Merkmale für einen pädagogischen Leistungsbegriff beinhalten. Schulische Leistungen sind demnach * norm- und zweckgebunden * anlage- und umweltbedingt * produkt- und prozessorientiert * individuelles und soziales Lernen und * problemmotiviertes und vielfältiges Lernen. Von diesen Komponenten ausgehend, entsteht ein dynamischer Leistungsbegriff, welcher stets eine individuelle, eine soziale und eine kriteriumsorientierte Bezugsnorm beinhaltet. Dies führt gleichzeitig dazu, dass nicht nur das Ergebnis einer Tätigkeit bewertet, sondern vielmehr der Entstehungsprozess in den Mittelpunkt der Leistungsbeurteilung gerückt wird. Aber auch dabei sollen die Leistungen der Schüler insbesondere nach ihren Ergebnissen beurteilt werden, die sie im Schulalltag erbringen. In diesem Zusammenhang weist G.E. Becker darauf hin, dass er es pädagogisch und ethisch für fragwürdig hält, aus der Bewertung der Schulleistung den Wert eines Menschen zu ermitteln. (de)
  • Als Schulleistung wird die intellektuelle, physische und künstlerische Leistung bezeichnet, die zum Erlernen eines schulischen Lernstoffes notwendig ist. Auftrag der Schulen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung wird meist durch Noten, die sich innerhalb verschiedener Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und in § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind, entzieht sich weitestgehend einer Leistungsfeststellung. Wertvorstellungen werden entsprechend zwar gefördert, aber nicht benotet. Leistung lässt sich nach Wolfgang Klafki aus pädagogischer Sicht definieren als „Ergebnis und Vollzug einer zielgerichteten Tätigkeit, die mit Anstrengung verbunden ist und für die Gütemaßstäbe anerkannt werden“ und die somit beurteilt wird. Dieser Definition entsprechend ist der Begriff der Schulleistung definiert als ein von der Schule gefordertes und vom Schüler zu erbringendes Ergebnis seiner Lerntätigkeit einerseits sowie des damit verbundenen Lernprozesses andererseits. Sie wird weitgehend unabhängig von besonderen Lernbedingungen des Schülers nach einer Norm gemessen. Weder der Anteil der Lehrer-Schüler-Beziehung an der Lernmotivation, noch familiär günstige oder hemmende Voraussetzungen sollen bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. Die Leistung umfasst also im pädagogischen Sinne sowohl Anstrengungen, die aufgrund von schulischen Leistungsanforderungen unternommen werden, als auch deren Ergebnis . Der Didaktiker Eiko Jürgens ergänzt diese Begriffsdefinition und unterscheidet für sein Konstrukt fünf Komponenten, welche Merkmale für einen pädagogischen Leistungsbegriff beinhalten. Schulische Leistungen sind demnach * norm- und zweckgebunden * anlage- und umweltbedingt * produkt- und prozessorientiert * individuelles und soziales Lernen und * problemmotiviertes und vielfältiges Lernen. Von diesen Komponenten ausgehend, entsteht ein dynamischer Leistungsbegriff, welcher stets eine individuelle, eine soziale und eine kriteriumsorientierte Bezugsnorm beinhaltet. Dies führt gleichzeitig dazu, dass nicht nur das Ergebnis einer Tätigkeit bewertet, sondern vielmehr der Entstehungsprozess in den Mittelpunkt der Leistungsbeurteilung gerückt wird. Aber auch dabei sollen die Leistungen der Schüler insbesondere nach ihren Ergebnissen beurteilt werden, die sie im Schulalltag erbringen. In diesem Zusammenhang weist G.E. Becker darauf hin, dass er es pädagogisch und ethisch für fragwürdig hält, aus der Bewertung der Schulleistung den Wert eines Menschen zu ermitteln. (de)
dbo:wikiPageID
  • 2829889 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 146352255 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Schulleistung wird die intellektuelle, physische und künstlerische Leistung bezeichnet, die zum Erlernen eines schulischen Lernstoffes notwendig ist. Auftrag der Schulen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung wird meist durch Noten, die sich innerhalb verschiedener Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und in § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind, entzieht sich weitestgehend einer Leistungsfestste (de)
  • Als Schulleistung wird die intellektuelle, physische und künstlerische Leistung bezeichnet, die zum Erlernen eines schulischen Lernstoffes notwendig ist. Auftrag der Schulen ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die Leistungsbewertung wird meist durch Noten, die sich innerhalb verschiedener Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und in § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind, entzieht sich weitestgehend einer Leistungsfestste (de)
rdfs:label
  • Leistung (Schule) (de)
  • Leistung (Schule) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of