Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehr- beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die Rechtsverordnungen sehen eine gewisse Flexibilität vor, sodass die Lehr- und Unterrichtspflichten vorgezogen oder nachträglich abgeleistet werden können, sofern der Lehrbetrieb dies erfordert.

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  • Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehr- beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die Rechtsverordnungen sehen eine gewisse Flexibilität vor, sodass die Lehr- und Unterrichtspflichten vorgezogen oder nachträglich abgeleistet werden können, sofern der Lehrbetrieb dies erfordert. (de)
  • Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehr- beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die Rechtsverordnungen sehen eine gewisse Flexibilität vor, sodass die Lehr- und Unterrichtspflichten vorgezogen oder nachträglich abgeleistet werden können, sofern der Lehrbetrieb dies erfordert. (de)
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  • Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehr- beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die Rechtsverordnungen sehen eine gewisse Flexibilität vor, sodass die Lehr- und Unterrichtspflichten vorgezogen oder nachträglich abgeleistet werden können, sofern der Lehrbetrieb dies erfordert. (de)
  • Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehr- beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die Rechtsverordnungen sehen eine gewisse Flexibilität vor, sodass die Lehr- und Unterrichtspflichten vorgezogen oder nachträglich abgeleistet werden können, sofern der Lehrbetrieb dies erfordert. (de)
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  • Lehrdeputat (de)
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