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- Lehrbefähigung oder Facultas Docendi (von lateinisch facultas docendi; nach alter Orthografie: Facultas docendi, wörtlich „Fähigkeit zu lehren“) ist ein Begriff aus dem deutschen Hochschulrecht. Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (Venia Legendi) zu unterscheiden ist. (de)
- Lehrbefähigung oder Facultas Docendi (von lateinisch facultas docendi; nach alter Orthografie: Facultas docendi, wörtlich „Fähigkeit zu lehren“) ist ein Begriff aus dem deutschen Hochschulrecht. Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (Venia Legendi) zu unterscheiden ist. (de)
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- Lehrbefähigung oder Facultas Docendi (von lateinisch facultas docendi; nach alter Orthografie: Facultas docendi, wörtlich „Fähigkeit zu lehren“) ist ein Begriff aus dem deutschen Hochschulrecht. Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (Venia Legendi) zu unterscheiden ist. (de)
- Lehrbefähigung oder Facultas Docendi (von lateinisch facultas docendi; nach alter Orthografie: Facultas docendi, wörtlich „Fähigkeit zu lehren“) ist ein Begriff aus dem deutschen Hochschulrecht. Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (Venia Legendi) zu unterscheiden ist. (de)
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- Lehrbefähigung (de)
- Lehrbefähigung (de)
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