Lebenslage bezeichnet ein thematisches Strukturierungskriterium für Verwaltungsleistungen in der Behörden-Kunden-Kommunikation im Rahmen des Lebenslagenprinzips (auch Lebenslagenkonzept). Eine Lebenslage ist per Definition „die abstrakte Bezeichnung eines Bedürfnisses, eines Wunsches, eines Rechts, eines Ereignisses oder einer Pflicht des Bürgers, die sich in einer Phase oder Situation im Leben des Bürger ergibt, und die ein Set von Handlungen, Dienstleistungen (öffentlich, halb-öffentlich, nonprofit und/oder privat) und Informationen und mindestens eine Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung erfordert.“

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  • Lebenslage bezeichnet ein thematisches Strukturierungskriterium für Verwaltungsleistungen in der Behörden-Kunden-Kommunikation im Rahmen des Lebenslagenprinzips (auch Lebenslagenkonzept). Eine Lebenslage ist per Definition „die abstrakte Bezeichnung eines Bedürfnisses, eines Wunsches, eines Rechts, eines Ereignisses oder einer Pflicht des Bürgers, die sich in einer Phase oder Situation im Leben des Bürger ergibt, und die ein Set von Handlungen, Dienstleistungen (öffentlich, halb-öffentlich, nonprofit und/oder privat) und Informationen und mindestens eine Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung erfordert.“ (de)
  • Lebenslage bezeichnet ein thematisches Strukturierungskriterium für Verwaltungsleistungen in der Behörden-Kunden-Kommunikation im Rahmen des Lebenslagenprinzips (auch Lebenslagenkonzept). Eine Lebenslage ist per Definition „die abstrakte Bezeichnung eines Bedürfnisses, eines Wunsches, eines Rechts, eines Ereignisses oder einer Pflicht des Bürgers, die sich in einer Phase oder Situation im Leben des Bürger ergibt, und die ein Set von Handlungen, Dienstleistungen (öffentlich, halb-öffentlich, nonprofit und/oder privat) und Informationen und mindestens eine Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung erfordert.“ (de)
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  • Lebenslage bezeichnet ein thematisches Strukturierungskriterium für Verwaltungsleistungen in der Behörden-Kunden-Kommunikation im Rahmen des Lebenslagenprinzips (auch Lebenslagenkonzept). Eine Lebenslage ist per Definition „die abstrakte Bezeichnung eines Bedürfnisses, eines Wunsches, eines Rechts, eines Ereignisses oder einer Pflicht des Bürgers, die sich in einer Phase oder Situation im Leben des Bürger ergibt, und die ein Set von Handlungen, Dienstleistungen (öffentlich, halb-öffentlich, nonprofit und/oder privat) und Informationen und mindestens eine Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung erfordert.“ (de)
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  • Lebenslage (E-Administration) (de)
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