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- Im Bereich des deutschen Rechts wird das Lebensalter gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) berechnet. Lebensalter ist zu unterscheiden von den Lebensphasen eines Organismus. Diese Vorschrift besagt, dass ein Mensch ab 0:00 Uhr an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird. (de)
- Im Bereich des deutschen Rechts wird das Lebensalter gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) berechnet. Lebensalter ist zu unterscheiden von den Lebensphasen eines Organismus. Diese Vorschrift besagt, dass ein Mensch ab 0:00 Uhr an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird. (de)
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- falsches Lebensjahr
- wahres Lebensjahr
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- Im Bereich des deutschen Rechts wird das Lebensalter gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) berechnet. Lebensalter ist zu unterscheiden von den Lebensphasen eines Organismus. Diese Vorschrift besagt, dass ein Mensch ab 0:00 Uhr an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird. (de)
- Im Bereich des deutschen Rechts wird das Lebensalter gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB (und § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB) berechnet. Lebensalter ist zu unterscheiden von den Lebensphasen eines Organismus. Diese Vorschrift besagt, dass ein Mensch ab 0:00 Uhr an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird. (de)
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- Lebensalter (de)
- Lebensalter (de)
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