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- Unter dem Schlagwort Laufzeitverlängerung wurde in Deutschland debattiert, ob der Gesetzgeber die Restlaufzeiten deutscher Kernkraftwerke (KKW) verlängern sollte – sei es, indem er die „Reststrommengen“ erhöhte (was er im Herbst 2010 tat) oder indem er erlaubte, bestimmte Atomkraftwerke bis zu bestimmten Terminen zu betreiben (was das Kabinett im Juni 2011 beschloss). Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde erstmals im Jahr 2000 in dem Atomkonsens genannten Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften der KKW geregelt. Auf Grundlage des Vertrags wurde das Atomgesetz 2002 mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit novelliert.Der Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 eine weitere Novelle des Atomgesetzes (Bundestagsmehrheit durch CDU/CSU und FDP) für eine Laufzeitverlängerung in der Form, dass die vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen Strommengen für zusätzliche acht Betriebsjahre erhielten und die übrigen zehn Kernreaktoren Strommengen für zusätzliche 14 Jahre erhielten.Durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde die Laufzeitverlängerung zurückgenommen, das Gesetz trat am 6. August 2011 in Kraft. (de)
- Unter dem Schlagwort Laufzeitverlängerung wurde in Deutschland debattiert, ob der Gesetzgeber die Restlaufzeiten deutscher Kernkraftwerke (KKW) verlängern sollte – sei es, indem er die „Reststrommengen“ erhöhte (was er im Herbst 2010 tat) oder indem er erlaubte, bestimmte Atomkraftwerke bis zu bestimmten Terminen zu betreiben (was das Kabinett im Juni 2011 beschloss). Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde erstmals im Jahr 2000 in dem Atomkonsens genannten Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften der KKW geregelt. Auf Grundlage des Vertrags wurde das Atomgesetz 2002 mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit novelliert.Der Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 eine weitere Novelle des Atomgesetzes (Bundestagsmehrheit durch CDU/CSU und FDP) für eine Laufzeitverlängerung in der Form, dass die vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen Strommengen für zusätzliche acht Betriebsjahre erhielten und die übrigen zehn Kernreaktoren Strommengen für zusätzliche 14 Jahre erhielten.Durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde die Laufzeitverlängerung zurückgenommen, das Gesetz trat am 6. August 2011 in Kraft. (de)
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- Die Zeit Nr. 34 vom 19. August 2010
- Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen
- Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesrepublik Deutschland, 15. September 2010
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- Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hält die geplante Laufzeitverlängerung der
Atomkraftwerke für einen Fehler, da diese zu den Zielen des Energiekonzepts und zum
Aufbau einer nachhaltigen Stromversorgung in Widerspruch steht und womöglich
gravierende Folgen haben könnte.
- Während aber bei allen Verlängerungsszenarien zusätzliche, vom Betrieb der Kernkraftwerke völlig losgelöste Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, finden diese im Basisszenario nicht statt. Als ob Klimaschutz nur machbar wäre, wenn die Meiler länger am Netz blieben. Eine absurde Annahme. Drei Beispiele: Die Wärmedämmung von Gebäuden, der Verbrauch von Biokraftstoffen, ja selbst die zukünftige Leistung von Windkraftanlagen würden sich demnach bei einer Laufzeitverlängerung der Kernreaktoren besser entwickeln als ohne. Es ist, als vergleiche man Äpfel mit Birnen.
- Wir raten der Bundesregierung dringend davon ab, die Laufzeiten für Kernkraftwerke zu verlängern. Längere Laufzeiten sind keine Brücke, sondern ein Investitionshindernis für die erneuerbaren Energien.
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- Unter dem Schlagwort Laufzeitverlängerung wurde in Deutschland debattiert, ob der Gesetzgeber die Restlaufzeiten deutscher Kernkraftwerke (KKW) verlängern sollte – sei es, indem er die „Reststrommengen“ erhöhte (was er im Herbst 2010 tat) oder indem er erlaubte, bestimmte Atomkraftwerke bis zu bestimmten Terminen zu betreiben (was das Kabinett im Juni 2011 beschloss). (de)
- Unter dem Schlagwort Laufzeitverlängerung wurde in Deutschland debattiert, ob der Gesetzgeber die Restlaufzeiten deutscher Kernkraftwerke (KKW) verlängern sollte – sei es, indem er die „Reststrommengen“ erhöhte (was er im Herbst 2010 tat) oder indem er erlaubte, bestimmte Atomkraftwerke bis zu bestimmten Terminen zu betreiben (was das Kabinett im Juni 2011 beschloss). (de)
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- Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke (de)
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