Langwaffen sind eine Kategorie von Schusswaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Der Begriff Langwaffe ist kein Begriff der Waffentechnik. Langwaffen und Bestandteile davon überschreiten bestimmte Abmessungen von Kurzwaffen. Die genaue Definition lautet: „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“ – WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
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