Unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) tritt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Die ehemaligen eigenständigen Landwirtschaftlichen Alterskassen bildeten mit den früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2012 die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Zum 1. Januar 2013 nahm die SVLFG ihre Arbeit auf.

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  • Unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) tritt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Die ehemaligen eigenständigen Landwirtschaftlichen Alterskassen bildeten mit den früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2012 die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Die LAKen decken im LSV-System den Bereich Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenrente), der Rehabilitation und der Betriebs- und Haushaltshilfe ab. Anfang 2010 standen den 262.290 Beitragszahlern 622.653 Rentenempfänger gegenüber. Diese Relation spiegelt den im Bereich der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung bestehenden Strukturwandel wider. Seit dem 28. September 2011 lag ein Referentenentwurf und seit dem 2. November 2011 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) vor, der die Bildung einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts vorsah, in der die einzelnen Träger sowie der Spitzenverband ab 1. Januar 2013 eingegliedert werden. Umgesetzt wird dies mit der Auflösung der bisherigen Träger und des Spitzenverbandes in Form einer Eingliederung in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017. Der neue Sozialversicherungsträger trägt den Namen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Am 2. März 2012 hat das Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses den Bundesrat passiert. Am 18. April 2012 wurde das Gesetz schließlich im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil 1 Nr. 16 Seite 579) veröffentlicht. Zum 1. Januar 2013 nahm die SVLFG ihre Arbeit auf. (de)
  • Unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) tritt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Die ehemaligen eigenständigen Landwirtschaftlichen Alterskassen bildeten mit den früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2012 die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Die LAKen decken im LSV-System den Bereich Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenrente), der Rehabilitation und der Betriebs- und Haushaltshilfe ab. Anfang 2010 standen den 262.290 Beitragszahlern 622.653 Rentenempfänger gegenüber. Diese Relation spiegelt den im Bereich der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung bestehenden Strukturwandel wider. Seit dem 28. September 2011 lag ein Referentenentwurf und seit dem 2. November 2011 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) vor, der die Bildung einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts vorsah, in der die einzelnen Träger sowie der Spitzenverband ab 1. Januar 2013 eingegliedert werden. Umgesetzt wird dies mit der Auflösung der bisherigen Träger und des Spitzenverbandes in Form einer Eingliederung in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017. Der neue Sozialversicherungsträger trägt den Namen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Am 2. März 2012 hat das Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses den Bundesrat passiert. Am 18. April 2012 wurde das Gesetz schließlich im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil 1 Nr. 16 Seite 579) veröffentlicht. Zum 1. Januar 2013 nahm die SVLFG ihre Arbeit auf. (de)
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  • Unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) tritt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Die ehemaligen eigenständigen Landwirtschaftlichen Alterskassen bildeten mit den früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2012 die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Zum 1. Januar 2013 nahm die SVLFG ihre Arbeit auf. (de)
  • Unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) tritt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als ein Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Die ehemaligen eigenständigen Landwirtschaftlichen Alterskassen bildeten mit den früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen bis zum 31. Dezember 2012 die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Zum 1. Januar 2013 nahm die SVLFG ihre Arbeit auf. (de)
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  • Landwirtschaftliche Alterskasse (de)
  • Landwirtschaftliche Alterskasse (de)
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