Die Konferenz der Direktoreninnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates (Kurzform: Landtagsdirektorenkonferenz, Abk. LDK) ist ein regelmäßig und kontinuierlich zusammentretendes Konferenzgremium zum Erfahrungsaustausch und zur Koordinierung von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der deutschen Landesparlamente. Der Direktor eines Parlamentes leitet die gesamte Parlamentsverwaltung und trägt für sie dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor Berater des Präsidenten. Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Tagungen werden insbesondere Fragen zu Stellung und Aufgaben der Landesparlamente, des Föderalismus und des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts erörtert. Dabei d

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  • Die Konferenz der Direktoreninnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates (Kurzform: Landtagsdirektorenkonferenz, Abk. LDK) ist ein regelmäßig und kontinuierlich zusammentretendes Konferenzgremium zum Erfahrungsaustausch und zur Koordinierung von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der deutschen Landesparlamente. Der Direktor eines Parlamentes leitet die gesamte Parlamentsverwaltung und trägt für sie dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor Berater des Präsidenten. Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Tagungen werden insbesondere Fragen zu Stellung und Aufgaben der Landesparlamente, des Föderalismus und des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts erörtert. Dabei dient die Frühjahrskonferenz wesentlich der Vorbereitung der einmal jährlich tagenden Landtagspräsidentenkonferenz (LPK). Die Herbstkonferenz leitet dann die Umsetzung von Beschlüssen der LPK ein und bearbeitet übergreifende Fragestellungen. (de)
  • Die Konferenz der Direktoreninnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates (Kurzform: Landtagsdirektorenkonferenz, Abk. LDK) ist ein regelmäßig und kontinuierlich zusammentretendes Konferenzgremium zum Erfahrungsaustausch und zur Koordinierung von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der deutschen Landesparlamente. Der Direktor eines Parlamentes leitet die gesamte Parlamentsverwaltung und trägt für sie dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor Berater des Präsidenten. Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Tagungen werden insbesondere Fragen zu Stellung und Aufgaben der Landesparlamente, des Föderalismus und des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts erörtert. Dabei dient die Frühjahrskonferenz wesentlich der Vorbereitung der einmal jährlich tagenden Landtagspräsidentenkonferenz (LPK). Die Herbstkonferenz leitet dann die Umsetzung von Beschlüssen der LPK ein und bearbeitet übergreifende Fragestellungen. (de)
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  • Die Konferenz der Direktoreninnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates (Kurzform: Landtagsdirektorenkonferenz, Abk. LDK) ist ein regelmäßig und kontinuierlich zusammentretendes Konferenzgremium zum Erfahrungsaustausch und zur Koordinierung von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der deutschen Landesparlamente. Der Direktor eines Parlamentes leitet die gesamte Parlamentsverwaltung und trägt für sie dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor Berater des Präsidenten. Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Tagungen werden insbesondere Fragen zu Stellung und Aufgaben der Landesparlamente, des Föderalismus und des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts erörtert. Dabei d (de)
  • Die Konferenz der Direktoreninnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates (Kurzform: Landtagsdirektorenkonferenz, Abk. LDK) ist ein regelmäßig und kontinuierlich zusammentretendes Konferenzgremium zum Erfahrungsaustausch und zur Koordinierung von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der deutschen Landesparlamente. Der Direktor eines Parlamentes leitet die gesamte Parlamentsverwaltung und trägt für sie dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor Berater des Präsidenten. Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Tagungen werden insbesondere Fragen zu Stellung und Aufgaben der Landesparlamente, des Föderalismus und des Parlaments- und des Abgeordnetenrechts erörtert. Dabei d (de)
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  • Landtagsdirektorenkonferenz (de)
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