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- Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog. „Doppelstellung“ des Landrats). Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt (z. B. in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland). In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat vom Kreistag gewählt. Rechtsstellung und Aufgaben des Landrats sind in den einzelnen Ländern – insbesondere in den Landkreisordnungen – unterschiedlich ausgestaltet. In vielen deutschen Bundesländern ist „Der Landrat“ auch die Bezeichnung der von ihm geleiteten Behörde, der Kreisverwaltung. In Süddeutschland ist stattdessen die Bezeichnung Landratsamt üblich. Nach den Regelungen der meisten deutschen Bundesländer ist der Landrat als Wahlbeamter zugleich Behördenleiter des staatlichen Teils des Landratsamtes und damit oberster Beamter eines Landkreises. (de)
- Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog. „Doppelstellung“ des Landrats). Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt (z. B. in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland). In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat vom Kreistag gewählt. Rechtsstellung und Aufgaben des Landrats sind in den einzelnen Ländern – insbesondere in den Landkreisordnungen – unterschiedlich ausgestaltet. In vielen deutschen Bundesländern ist „Der Landrat“ auch die Bezeichnung der von ihm geleiteten Behörde, der Kreisverwaltung. In Süddeutschland ist stattdessen die Bezeichnung Landratsamt üblich. Nach den Regelungen der meisten deutschen Bundesländer ist der Landrat als Wahlbeamter zugleich Behördenleiter des staatlichen Teils des Landratsamtes und damit oberster Beamter eines Landkreises. (de)
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- Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog. „Doppelstellung“ des Landrats). Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt (z. B. in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland). In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat vom Kreistag gewählt. (de)
- Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog. „Doppelstellung“ des Landrats). Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt (z. B. in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland). In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat vom Kreistag gewählt. (de)
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- Landrat (Deutschland) (de)
- Landrat (Deutschland) (de)
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