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- Landmann ist in einigen deutschsprachigen Ländern der Begriff für den untitulierten Adel des Landes. Eine Familie, die im Land die Landmannschaft besaß, wurde in einer entsprechenden Kategorie der Adelsmatrikel dieses Landes eingetragen. Herr und Landmann ist die Bezeichnung der männlichen Mitglieder bei Familien des titulierten Adels des Landes (etwa Freiherr, Graf oder Fürst). (de)
- Landmann ist in einigen deutschsprachigen Ländern der Begriff für den untitulierten Adel des Landes. Eine Familie, die im Land die Landmannschaft besaß, wurde in einer entsprechenden Kategorie der Adelsmatrikel dieses Landes eingetragen. Herr und Landmann ist die Bezeichnung der männlichen Mitglieder bei Familien des titulierten Adels des Landes (etwa Freiherr, Graf oder Fürst). (de)
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- Landmann ist in einigen deutschsprachigen Ländern der Begriff für den untitulierten Adel des Landes. Eine Familie, die im Land die Landmannschaft besaß, wurde in einer entsprechenden Kategorie der Adelsmatrikel dieses Landes eingetragen. Herr und Landmann ist die Bezeichnung der männlichen Mitglieder bei Familien des titulierten Adels des Landes (etwa Freiherr, Graf oder Fürst). (de)
- Landmann ist in einigen deutschsprachigen Ländern der Begriff für den untitulierten Adel des Landes. Eine Familie, die im Land die Landmannschaft besaß, wurde in einer entsprechenden Kategorie der Adelsmatrikel dieses Landes eingetragen. Herr und Landmann ist die Bezeichnung der männlichen Mitglieder bei Familien des titulierten Adels des Landes (etwa Freiherr, Graf oder Fürst). (de)
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- Landmann (Adel) (de)
- Landmann (Adel) (de)
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