Der Landgerichtsarzt ist der Leiter des gerichtsärztlichen Dienstes, einer durch das bayerische Landesrecht geschaffenen Behörde, die in Bayern bei allen Landgerichten zu bilden ist.

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  • Der Landgerichtsarzt ist der Leiter des gerichtsärztlichen Dienstes, einer durch das bayerische Landesrecht geschaffenen Behörde, die in Bayern bei allen Landgerichten zu bilden ist. (de)
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  • Der Landgerichtsarzt ist der Leiter des gerichtsärztlichen Dienstes, einer durch das bayerische Landesrecht geschaffenen Behörde, die in Bayern bei allen Landgerichten zu bilden ist. (de)
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  • Landgerichtsarzt (de)
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