Unter Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde, rurale Kommune und ähnlich, versteht man politische Gemeinden im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter. Den Begriff gibt es als allgemeine Beschreibung im Sinne „dörflich“ wie auch weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) ebenso, wie mancherorts als kommunalrechtliche Kategorie, jeweils in Abgrenzung zur Stadtgemeinde, Ersteres aber auch zur suburbanen Gemeinde im Speckgürtel eines Ballungsraumes.

Property Value
dbo:abstract
  • Unter Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde, rurale Kommune und ähnlich, versteht man politische Gemeinden im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter. Den Begriff gibt es als allgemeine Beschreibung im Sinne „dörflich“ wie auch weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) ebenso, wie mancherorts als kommunalrechtliche Kategorie, jeweils in Abgrenzung zur Stadtgemeinde, Ersteres aber auch zur suburbanen Gemeinde im Speckgürtel eines Ballungsraumes. (de)
  • Unter Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde, rurale Kommune und ähnlich, versteht man politische Gemeinden im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter. Den Begriff gibt es als allgemeine Beschreibung im Sinne „dörflich“ wie auch weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) ebenso, wie mancherorts als kommunalrechtliche Kategorie, jeweils in Abgrenzung zur Stadtgemeinde, Ersteres aber auch zur suburbanen Gemeinde im Speckgürtel eines Ballungsraumes. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4198606-4
dbo:wikiPageID
  • 5878846 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156586371 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Unter Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde, rurale Kommune und ähnlich, versteht man politische Gemeinden im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter. Den Begriff gibt es als allgemeine Beschreibung im Sinne „dörflich“ wie auch weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) ebenso, wie mancherorts als kommunalrechtliche Kategorie, jeweils in Abgrenzung zur Stadtgemeinde, Ersteres aber auch zur suburbanen Gemeinde im Speckgürtel eines Ballungsraumes. (de)
  • Unter Landgemeinde, auch ländliche Gemeinde, rurale Kommune und ähnlich, versteht man politische Gemeinden im ländlichen Raum oder zumindest von ruralem, also nicht urbanem Charakter. Den Begriff gibt es als allgemeine Beschreibung im Sinne „dörflich“ wie auch weitgehend unbesiedelt („landschaftlich“) ebenso, wie mancherorts als kommunalrechtliche Kategorie, jeweils in Abgrenzung zur Stadtgemeinde, Ersteres aber auch zur suburbanen Gemeinde im Speckgürtel eines Ballungsraumes. (de)
rdfs:label
  • Landgemeinde (Kommunalverwaltung) (de)
  • Landgemeinde (Kommunalverwaltung) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of