Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein Wappenzeichen, ein Logo und einen Stander. Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei verwendet werden.

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  • Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein Wappenzeichen, ein Logo und einen Stander. Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei verwendet werden. Das kleine Staatswappen, das auf das Stadtsiegel aus dem zwölften bis 13. Jahrhundert zurückzuführen ist, zeigt eine weiße Burg in rotem Schild. Der mittlere Turm mit dem Kreuz wird als Darstellung des mittelalterlichen Doms gedeutet, der als Mariendom der Schutzpatronin der Stadt gewidmet war. Als „Mariensterne“ gelten daher auch die zwei Sterne über den Seitentürmen. Die Burg wurde zunächst rot und der Fond weiß dargestellt. Die heutige Farbgestaltung wurde in einem Senatsbeschluss 1751 erstmals für die Flagge festgelegt. Auch die Gestaltung der Türme und des Tores in der Mitte variierte im Laufe der Zeit erheblich; mal war es geschlossen, mal geöffnet, mal wurde es mit, mal ohne Fallgitter dargestellt. In den Jahren 1834/1835 wird ihre Darstellung für Stadtsiegel und Wappen nach dem Vorbild der mittelalterlichen Siegel vom Senat vereinheitlicht und bis auf geringe Änderungen bis heute beibehalten. Zugleich setzt sich auch die heutige Farbgestaltung von Wappen und Flagge endgültig durch. (de)
  • Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein Wappenzeichen, ein Logo und einen Stander. Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei verwendet werden. Das kleine Staatswappen, das auf das Stadtsiegel aus dem zwölften bis 13. Jahrhundert zurückzuführen ist, zeigt eine weiße Burg in rotem Schild. Der mittlere Turm mit dem Kreuz wird als Darstellung des mittelalterlichen Doms gedeutet, der als Mariendom der Schutzpatronin der Stadt gewidmet war. Als „Mariensterne“ gelten daher auch die zwei Sterne über den Seitentürmen. Die Burg wurde zunächst rot und der Fond weiß dargestellt. Die heutige Farbgestaltung wurde in einem Senatsbeschluss 1751 erstmals für die Flagge festgelegt. Auch die Gestaltung der Türme und des Tores in der Mitte variierte im Laufe der Zeit erheblich; mal war es geschlossen, mal geöffnet, mal wurde es mit, mal ohne Fallgitter dargestellt. In den Jahren 1834/1835 wird ihre Darstellung für Stadtsiegel und Wappen nach dem Vorbild der mittelalterlichen Siegel vom Senat vereinheitlicht und bis auf geringe Änderungen bis heute beibehalten. Zugleich setzt sich auch die heutige Farbgestaltung von Wappen und Flagge endgültig durch. (de)
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  • Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein Wappenzeichen, ein Logo und einen Stander. Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei verwendet werden. (de)
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  • Landeswappen Hamburgs (de)
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