Das Landesverwaltungsgesetz kodifiziert das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht des Landes Schleswig-Holstein. 1968 in Kraft getreten, hatte es Vorbild- und Schrittmacherfunktion für die anderen Länder in Westdeutschland.
Das Landesverwaltungsgesetz kodifiziert das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht des Landes Schleswig-Holstein. 1968 in Kraft getreten, hatte es Vorbild- und Schrittmacherfunktion für die anderen Länder in Westdeutschland. (de)
Das Landesverwaltungsgesetz kodifiziert das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht des Landes Schleswig-Holstein. 1968 in Kraft getreten, hatte es Vorbild- und Schrittmacherfunktion für die anderen Länder in Westdeutschland. (de)
Das Landesverwaltungsgesetz kodifiziert das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht des Landes Schleswig-Holstein. 1968 in Kraft getreten, hatte es Vorbild- und Schrittmacherfunktion für die anderen Länder in Westdeutschland. (de)
Das Landesverwaltungsgesetz kodifiziert das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht des Landes Schleswig-Holstein. 1968 in Kraft getreten, hatte es Vorbild- und Schrittmacherfunktion für die anderen Länder in Westdeutschland. (de)