Die Landesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung stellt in Deutschland den Regelfall dar. Eine Verwaltung auf Bundesebene (bundeseigene Verwaltung) findet nur ausnahmsweise statt. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie erfüllt die Aufgaben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes weder von der Bundesverwaltung noch von der Kommunalverwaltung (Gemeinden und Landkreise) im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden.

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  • Die Landesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung stellt in Deutschland den Regelfall dar. Eine Verwaltung auf Bundesebene (bundeseigene Verwaltung) findet nur ausnahmsweise statt. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie erfüllt die Aufgaben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes weder von der Bundesverwaltung noch von der Kommunalverwaltung (Gemeinden und Landkreise) im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden. (de)
  • Die Landesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung stellt in Deutschland den Regelfall dar. Eine Verwaltung auf Bundesebene (bundeseigene Verwaltung) findet nur ausnahmsweise statt. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie erfüllt die Aufgaben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes weder von der Bundesverwaltung noch von der Kommunalverwaltung (Gemeinden und Landkreise) im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden. (de)
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  • Die Landesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung stellt in Deutschland den Regelfall dar. Eine Verwaltung auf Bundesebene (bundeseigene Verwaltung) findet nur ausnahmsweise statt. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie erfüllt die Aufgaben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes weder von der Bundesverwaltung noch von der Kommunalverwaltung (Gemeinden und Landkreise) im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden. (de)
  • Die Landesverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung stellt in Deutschland den Regelfall dar. Eine Verwaltung auf Bundesebene (bundeseigene Verwaltung) findet nur ausnahmsweise statt. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie erfüllt die Aufgaben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes weder von der Bundesverwaltung noch von der Kommunalverwaltung (Gemeinden und Landkreise) im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden. (de)
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  • Landesverwaltung (de)
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