Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein: * die Superintendenten / Pröpste der Landeskirche, * von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete, * berufene Mitglieder.

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  • Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein: * die Superintendenten / Pröpste der Landeskirche, * von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete, * berufene Mitglieder. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat als einzige Kirche in Deutschland das System der Urwahl für die Mitglieder der Landessynode. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahrs, die ihren Wohnsitz im Bereich der Württembergischen Landeskirche haben. Diese Landessynode hat 96 Mitglieder, von denen 30 Pfarrer und 60 Laien direkt vom Kirchenvolk alle sechs Jahre gewählt werden. Bis zu sechs Personen werden von der Synode berufen. Die letzte Wahl fand am 1. Dezember 2013 statt. (de)
  • Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein: * die Superintendenten / Pröpste der Landeskirche, * von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete, * berufene Mitglieder. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat als einzige Kirche in Deutschland das System der Urwahl für die Mitglieder der Landessynode. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahrs, die ihren Wohnsitz im Bereich der Württembergischen Landeskirche haben. Diese Landessynode hat 96 Mitglieder, von denen 30 Pfarrer und 60 Laien direkt vom Kirchenvolk alle sechs Jahre gewählt werden. Bis zu sechs Personen werden von der Synode berufen. Die letzte Wahl fand am 1. Dezember 2013 statt. (de)
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  • Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein: * die Superintendenten / Pröpste der Landeskirche, * von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete, * berufene Mitglieder. (de)
  • Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche. Die Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben werden von den Landeskirchen unterschiedlich geregelt. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses. Mitglieder der Landessynode können sein: * die Superintendenten / Pröpste der Landeskirche, * von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete, * berufene Mitglieder. (de)
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  • Landessynode (de)
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