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- Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan des nördlichsten deutschen Landes. Abschnitt III der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein regelt ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten. Demnach besteht die Landesregierung aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung (sogenannte Richtlinienkompetenz); innerhalb der vorgegebenen Richtlinien leiten die Minister ihren Geschäftsbereich (das ihnen zur Leitung übertragene Ministerium) selbständig. Die Landesregierung verfährt nach einer Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen, außerdem bestellt der Ministerpräsident einen Minister zu seinem Stellvertreter. (de)
- Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan des nördlichsten deutschen Landes. Abschnitt III der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein regelt ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten. Demnach besteht die Landesregierung aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung (sogenannte Richtlinienkompetenz); innerhalb der vorgegebenen Richtlinien leiten die Minister ihren Geschäftsbereich (das ihnen zur Leitung übertragene Ministerium) selbständig. Die Landesregierung verfährt nach einer Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen, außerdem bestellt der Ministerpräsident einen Minister zu seinem Stellvertreter. (de)
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- Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan des nördlichsten deutschen Landes. Abschnitt III der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein regelt ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten. Demnach besteht die Landesregierung aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. (de)
- Die schleswig-holsteinische Landesregierung ist das oberste Exekutivorgan des nördlichsten deutschen Landes. Abschnitt III der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein regelt ihre Zusammensetzung und Zuständigkeiten. Demnach besteht die Landesregierung aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. (de)
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- Landesregierung von Schleswig-Holstein (de)
- Landesregierung von Schleswig-Holstein (de)
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