Ein Landeskriminalamt (LKA) ist eine deutsche Polizeibehörde, die in jedem Land vorhanden ist. Es ist die – mit Ausnahme in Brandenburg und dem Saarland (Landespolizeipräsidium, kurz LPP (seit 1. April 2012)) – Landesoberbehörde, die zur jeweiligen Landespolizei gehört. Landeskriminalämter sind wie andere Polizeibehörden dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet. In Brandenburg ist das Landeskriminalamt seit dem 1. Januar 2011 ein unselbständiger Organisationsteil des Polizeipräsidiums des Landes, im Saarland seit dem 1. März 2012.

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  • Ein Landeskriminalamt (LKA) ist eine deutsche Polizeibehörde, die in jedem Land vorhanden ist. Es ist die – mit Ausnahme in Brandenburg und dem Saarland (Landespolizeipräsidium, kurz LPP (seit 1. April 2012)) – Landesoberbehörde, die zur jeweiligen Landespolizei gehört. Landeskriminalämter sind wie andere Polizeibehörden dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet. In Brandenburg ist das Landeskriminalamt seit dem 1. Januar 2011 ein unselbständiger Organisationsteil des Polizeipräsidiums des Landes, im Saarland seit dem 1. März 2012. Die Landeskriminalämter versehen neben Aufgaben der Gefahrenabwehr in besonderen oder herausragenden Fällen Aufgaben bei der Strafverfolgung. Als Serviceleistung werden umfangreiche überregionale Ermittlungstätigkeiten in den Bereichen Sexualstraftaten, Organisierte Kriminalität, Rauschgift, Falschgeld und Staatsschutz für die Polizeibehörden am Ort wahrgenommen. Kriminaltechnische Untersuchungen (Forensik) erfolgen in den Kriminaltechnischen Instituten (KTI), beispielsweise für Niedersachsen im KTI-Niedersachsen. In der Regel werden im LKA neben der technischen Auswertung von Fingerabdrücken (Daktyloskopie) und anderer Spuren (Schuhabdrücke, Material- und Faserspuren) auch Experten für die operative Fallanalyse bereitgehalten. Daneben werden durch das Landeskriminalamt jährlich die Polizeilichen Kriminalstatistiken erstellt. Die Landeskriminalämter mit ihrer Zentralstellenfunktion sind für die Polizeidienststellen der jeweiligen Länder das Bindeglied zum Bundeskriminalamt (BKA). Jedes LKA unterhält einen rund um die Uhr besetzten Kriminaldauerdienst. Einige Landeskriminalämter unterhalten auch ein eigenes Mobiles Einsatzkommando. (de)
  • Ein Landeskriminalamt (LKA) ist eine deutsche Polizeibehörde, die in jedem Land vorhanden ist. Es ist die – mit Ausnahme in Brandenburg und dem Saarland (Landespolizeipräsidium, kurz LPP (seit 1. April 2012)) – Landesoberbehörde, die zur jeweiligen Landespolizei gehört. Landeskriminalämter sind wie andere Polizeibehörden dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet. In Brandenburg ist das Landeskriminalamt seit dem 1. Januar 2011 ein unselbständiger Organisationsteil des Polizeipräsidiums des Landes, im Saarland seit dem 1. März 2012. Die Landeskriminalämter versehen neben Aufgaben der Gefahrenabwehr in besonderen oder herausragenden Fällen Aufgaben bei der Strafverfolgung. Als Serviceleistung werden umfangreiche überregionale Ermittlungstätigkeiten in den Bereichen Sexualstraftaten, Organisierte Kriminalität, Rauschgift, Falschgeld und Staatsschutz für die Polizeibehörden am Ort wahrgenommen. Kriminaltechnische Untersuchungen (Forensik) erfolgen in den Kriminaltechnischen Instituten (KTI), beispielsweise für Niedersachsen im KTI-Niedersachsen. In der Regel werden im LKA neben der technischen Auswertung von Fingerabdrücken (Daktyloskopie) und anderer Spuren (Schuhabdrücke, Material- und Faserspuren) auch Experten für die operative Fallanalyse bereitgehalten. Daneben werden durch das Landeskriminalamt jährlich die Polizeilichen Kriminalstatistiken erstellt. Die Landeskriminalämter mit ihrer Zentralstellenfunktion sind für die Polizeidienststellen der jeweiligen Länder das Bindeglied zum Bundeskriminalamt (BKA). Jedes LKA unterhält einen rund um die Uhr besetzten Kriminaldauerdienst. Einige Landeskriminalämter unterhalten auch ein eigenes Mobiles Einsatzkommando. (de)
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  • Ein Landeskriminalamt (LKA) ist eine deutsche Polizeibehörde, die in jedem Land vorhanden ist. Es ist die – mit Ausnahme in Brandenburg und dem Saarland (Landespolizeipräsidium, kurz LPP (seit 1. April 2012)) – Landesoberbehörde, die zur jeweiligen Landespolizei gehört. Landeskriminalämter sind wie andere Polizeibehörden dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet. In Brandenburg ist das Landeskriminalamt seit dem 1. Januar 2011 ein unselbständiger Organisationsteil des Polizeipräsidiums des Landes, im Saarland seit dem 1. März 2012. (de)
  • Ein Landeskriminalamt (LKA) ist eine deutsche Polizeibehörde, die in jedem Land vorhanden ist. Es ist die – mit Ausnahme in Brandenburg und dem Saarland (Landespolizeipräsidium, kurz LPP (seit 1. April 2012)) – Landesoberbehörde, die zur jeweiligen Landespolizei gehört. Landeskriminalämter sind wie andere Polizeibehörden dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet. In Brandenburg ist das Landeskriminalamt seit dem 1. Januar 2011 ein unselbständiger Organisationsteil des Polizeipräsidiums des Landes, im Saarland seit dem 1. März 2012. (de)
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  • Landeskriminalamt (Deutschland) (de)
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