Als Landeskrankenhaus oder Landesklinikum bezeichnet man in Österreich öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger die Bundesländer sind. Die üblicherweise verwendete Abkürzung ist „LKH“.

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  • Als Landeskrankenhaus oder Landesklinikum bezeichnet man in Österreich öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger die Bundesländer sind. Die üblicherweise verwendete Abkürzung ist „LKH“. (de)
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  • Als Landeskrankenhaus oder Landesklinikum bezeichnet man in Österreich öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger die Bundesländer sind. Die üblicherweise verwendete Abkürzung ist „LKH“. (de)
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  • Landeskrankenhaus (Österreich) (de)
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