Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit ausüben. Dazu sind sie befugt, weil dem Bund keine entsprechende Hoheit im Hochschulrecht durch das Grundgesetz übertragen worden ist (Föderalismus). Bis auf das Saarland, das das Recht jeder Hochschule über ein eigenes Gesetz regelt, haben alle Länder heute ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen. In einigen Fällen beinhaltet es auch die Berufsakademien. Früher gab es aber in einigen Ländern auch nach Hochschularten (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen,...) getrennte Gesetze. Eine Koordination der Länder untereinander findet durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusmi

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  • Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit ausüben. Dazu sind sie befugt, weil dem Bund keine entsprechende Hoheit im Hochschulrecht durch das Grundgesetz übertragen worden ist (Föderalismus). Bis auf das Saarland, das das Recht jeder Hochschule über ein eigenes Gesetz regelt, haben alle Länder heute ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen. In einigen Fällen beinhaltet es auch die Berufsakademien. Früher gab es aber in einigen Ländern auch nach Hochschularten (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen,...) getrennte Gesetze. Eine Koordination der Länder untereinander findet durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz, KMK) statt. Auf Bundesebene sind seit der Föderalismusreform von 2006 keine Kompetenzen mehr vorhanden, wie sie dem Bund früher durch das Hochschulrahmengesetzes zugestanden hatten. Das Hochschulrahmengesetz sollte zwar im Jahr 2008 auslaufen, ist aber trotz der Koalitionsvereinbarung nicht formell aufgehoben worden. (de)
  • Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit ausüben. Dazu sind sie befugt, weil dem Bund keine entsprechende Hoheit im Hochschulrecht durch das Grundgesetz übertragen worden ist (Föderalismus). Bis auf das Saarland, das das Recht jeder Hochschule über ein eigenes Gesetz regelt, haben alle Länder heute ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen. In einigen Fällen beinhaltet es auch die Berufsakademien. Früher gab es aber in einigen Ländern auch nach Hochschularten (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen,...) getrennte Gesetze. Eine Koordination der Länder untereinander findet durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz, KMK) statt. Auf Bundesebene sind seit der Föderalismusreform von 2006 keine Kompetenzen mehr vorhanden, wie sie dem Bund früher durch das Hochschulrahmengesetzes zugestanden hatten. Das Hochschulrahmengesetz sollte zwar im Jahr 2008 auslaufen, ist aber trotz der Koalitionsvereinbarung nicht formell aufgehoben worden. (de)
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  • Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit ausüben. Dazu sind sie befugt, weil dem Bund keine entsprechende Hoheit im Hochschulrecht durch das Grundgesetz übertragen worden ist (Föderalismus). Bis auf das Saarland, das das Recht jeder Hochschule über ein eigenes Gesetz regelt, haben alle Länder heute ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen. In einigen Fällen beinhaltet es auch die Berufsakademien. Früher gab es aber in einigen Ländern auch nach Hochschularten (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen,...) getrennte Gesetze. Eine Koordination der Länder untereinander findet durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusmi (de)
  • Ein Landeshochschulgesetz (LHG) ist in Deutschland ein Gesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit ausüben. Dazu sind sie befugt, weil dem Bund keine entsprechende Hoheit im Hochschulrecht durch das Grundgesetz übertragen worden ist (Föderalismus). Bis auf das Saarland, das das Recht jeder Hochschule über ein eigenes Gesetz regelt, haben alle Länder heute ein Hochschulgesetz für alle ihre Hochschulen. In einigen Fällen beinhaltet es auch die Berufsakademien. Früher gab es aber in einigen Ländern auch nach Hochschularten (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen,...) getrennte Gesetze. Eine Koordination der Länder untereinander findet durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusmi (de)
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  • Landeshochschulgesetz (de)
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