Der Landeshauptmann ist Vorsitzender einer Landesregierung und ist, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, in Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural: Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. Ihre Funktion entspricht in Deutschland der eines Ministerpräsidenten.

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  • Der Landeshauptmann ist Vorsitzender einer Landesregierung und ist, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, in Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural: Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. Ihre Funktion entspricht in Deutschland der eines Ministerpräsidenten. Im kaiserlichen Österreich (nicht jedoch in Ungarn) war Landeshauptmann von 1861 bis 1918 der Titel des Landtagspräsidenten eines Kronlandes (ausgenommen Niederösterreich, Böhmen und Galizien, wo der Titel Landmarschall verwendet wurde). Er führte auch den Vorsitz im Landesausschuss, dem Exekutivausschuss des Landtages und Vorläufer der heutigen Landesregierungen. Er wurde vom Kaiser aus den Landtagsmitgliedern ausgewählt und ernannt. (de)
  • Der Landeshauptmann ist Vorsitzender einer Landesregierung und ist, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, in Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural: Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. Ihre Funktion entspricht in Deutschland der eines Ministerpräsidenten. Im kaiserlichen Österreich (nicht jedoch in Ungarn) war Landeshauptmann von 1861 bis 1918 der Titel des Landtagspräsidenten eines Kronlandes (ausgenommen Niederösterreich, Böhmen und Galizien, wo der Titel Landmarschall verwendet wurde). Er führte auch den Vorsitz im Landesausschuss, dem Exekutivausschuss des Landtages und Vorläufer der heutigen Landesregierungen. Er wurde vom Kaiser aus den Landtagsmitgliedern ausgewählt und ernannt. (de)
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  • Der Landeshauptmann ist Vorsitzender einer Landesregierung und ist, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, in Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural: Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. Ihre Funktion entspricht in Deutschland der eines Ministerpräsidenten. (de)
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