Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung, der zum 1. Januar 2016 gegründet wurde. Der LBIH ist durch Zusammenführung der bisherigen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) entstanden und hat deren Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Sein Sitz ist Wiesbaden. Der LBIH unterhält neben der Zentrale in Wiesbaden Niederlassungen in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt.

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  • Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung, der zum 1. Januar 2016 gegründet wurde. Der LBIH ist durch Zusammenführung der bisherigen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) entstanden und hat deren Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Sein Sitz ist Wiesbaden. Der LBIH unterhält neben der Zentrale in Wiesbaden Niederlassungen in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt. Der LBIH untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Finanzministeriums. Bei der Erledigung der Bauaufgaben des Bundes obliegt die Fachaufsicht den zuständigen Bundesministerien und der Bundesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. (de)
  • Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung, der zum 1. Januar 2016 gegründet wurde. Der LBIH ist durch Zusammenführung der bisherigen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) entstanden und hat deren Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Sein Sitz ist Wiesbaden. Der LBIH unterhält neben der Zentrale in Wiesbaden Niederlassungen in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt. Der LBIH untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Finanzministeriums. Bei der Erledigung der Bauaufgaben des Bundes obliegt die Fachaufsicht den zuständigen Bundesministerien und der Bundesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. (de)
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  • Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung, der zum 1. Januar 2016 gegründet wurde. Der LBIH ist durch Zusammenführung der bisherigen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) entstanden und hat deren Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Sein Sitz ist Wiesbaden. Der LBIH unterhält neben der Zentrale in Wiesbaden Niederlassungen in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt. (de)
  • Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung, der zum 1. Januar 2016 gegründet wurde. Der LBIH ist durch Zusammenführung der bisherigen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) entstanden und hat deren Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Sein Sitz ist Wiesbaden. Der LBIH unterhält neben der Zentrale in Wiesbaden Niederlassungen in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt. (de)
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