Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. Die Länder bilden aufgrund ihrer Verfassungen einen Bundesstaat und nicht einen losen Staatenbund.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. Die Länder bilden aufgrund ihrer Verfassungen einen Bundesstaat und nicht einen losen Staatenbund. (de)
  • Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. Die Länder bilden aufgrund ihrer Verfassungen einen Bundesstaat und nicht einen losen Staatenbund. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4034013-2
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 254748 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158134764 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. Die Länder bilden aufgrund ihrer Verfassungen einen Bundesstaat und nicht einen losen Staatenbund. (de)
  • Ein Land (in der Gesetzes- bzw. juristischen Fachsprache selten, jedoch in der Standardsprache oft Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Seit 1990 wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet. Die Länder bilden aufgrund ihrer Verfassungen einen Bundesstaat und nicht einen losen Staatenbund. (de)
rdfs:label
  • Land (Deutschland) (de)
  • Land (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:namedAfter of
is dbo:owner of
is dbo:programmeFormat of
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is prop-de:regionBez of
is prop-de:staatlicheEbene of
is prop-de:trägerschaft of
is foaf:primaryTopic of