Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte.Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt.

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  • Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte.Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt. (de)
  • Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte.Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt. (de)
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  • Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte.Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt. (de)
  • Die Königsteiner Vereinbarung ist eine am 30. August 1950 von Mitgliedern des deutschen Bundesrates in einer Sitzung in der Villa Rothschild – dem damaligen Haus der Länder im hessischen Königstein im Taunus getroffene Absprache. Danach wechselt das Amt des Bundesratspräsidenten jährlich zwischen den Ministerpräsidenten beziehungsweise ersten Bürgermeistern der Länder der Bundesrepublik Deutschland in der Reihenfolge fallender Einwohnerzahl. Zuvor hatte es um das Amt des ersten Bundesratspräsidenten Streit zwischen den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold, und Bayern, Hans Ehard, gegeben, den Arnold für sich entschieden hatte.Änderungen der Bevölkerungszahl werden zum Teil erst verspätet berücksichtigt. (de)
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  • Königsteiner Vereinbarung (de)
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