Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet * das Gebot und das Verbot selbst * die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen * den Bezirk, in dem der Bann galt Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.

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  • Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet * das Gebot und das Verbot selbst * die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen * den Bezirk, in dem der Bann galt Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in * Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten), * Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen), * Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen), * Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und * Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt). Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung. (de)
  • Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet * das Gebot und das Verbot selbst * die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen * den Bezirk, in dem der Bann galt Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in * Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten), * Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen), * Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen), * Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und * Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt). Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung. (de)
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  • Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet * das Gebot und das Verbot selbst * die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen * den Bezirk, in dem der Bann galt Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung. (de)
  • Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter. Der Begriff Bann bezeichnet * das Gebot und das Verbot selbst * die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen * den Bezirk, in dem der Bann galt Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung. (de)
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  • Königsbann (de)
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