Kurzberichterstattungsrecht ist das Recht der in der Europäischen Union zugelassenen Fernsehsender, in Bild und Ton über Veranstaltungen und Ereignisse zu berichten, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Informationsinteresse sind.

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  • Kurzberichterstattungsrecht ist das Recht der in der Europäischen Union zugelassenen Fernsehsender, in Bild und Ton über Veranstaltungen und Ereignisse zu berichten, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Informationsinteresse sind. (de)
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  • Kurzberichterstattungsrecht (de)
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