Unter einem Kunkellehen (lat.: feudum femininum) versteht man ein Lehen, das matrilinear (der Erbfolge der Mutter folgend) vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen. Das Kunkelteil ist das Erbteil der Frau. Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen oder auch Schwerdteil.

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  • Unter einem Kunkellehen (lat.: feudum femininum) versteht man ein Lehen, das matrilinear (der Erbfolge der Mutter folgend) vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen. Das Kunkelteil ist das Erbteil der Frau. Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen oder auch Schwerdteil. (de)
  • Unter einem Kunkellehen (lat.: feudum femininum) versteht man ein Lehen, das matrilinear (der Erbfolge der Mutter folgend) vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen. Das Kunkelteil ist das Erbteil der Frau. Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen oder auch Schwerdteil. (de)
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  • Unter einem Kunkellehen (lat.: feudum femininum) versteht man ein Lehen, das matrilinear (der Erbfolge der Mutter folgend) vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen. Das Kunkelteil ist das Erbteil der Frau. Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen oder auch Schwerdteil. (de)
  • Unter einem Kunkellehen (lat.: feudum femininum) versteht man ein Lehen, das matrilinear (der Erbfolge der Mutter folgend) vererbt wird. Diese Lehensform wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert angewendet. Neben Kunkellehen finden sich auch gelegentlich die Bezeichnungen Weiberlehen, Schleierlehen, Spindellehen oder Spilllehen. Das Kunkelteil ist das Erbteil der Frau. Das entsprechende patrilineare Gegenstück des Kunkellehens nennt man Mannlehen oder auch Schwerdteil. (de)
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  • Kunkellehen (de)
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