Unter Kundenkredit (oder Abnehmerkredit) versteht man die vertraglich vorgesehene Vorleistung durch den Abnehmer von Waren und Dienstleistungen in Form von Zahlungen, die geleistet werden, bevor die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden.

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  • Unter Kundenkredit (oder Abnehmerkredit) versteht man die vertraglich vorgesehene Vorleistung durch den Abnehmer von Waren und Dienstleistungen in Form von Zahlungen, die geleistet werden, bevor die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden. (de)
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  • Kundenkredit (de)
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