Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtstrafen führen kann. Nach dem in Deutschland etablierten Asperationsprinzip darf die Gesamtstrafe dagegen die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.

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  • Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtstrafen führen kann. Nach dem in Deutschland etablierten Asperationsprinzip darf die Gesamtstrafe dagegen die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. (de)
  • Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtstrafen führen kann. Nach dem in Deutschland etablierten Asperationsprinzip darf die Gesamtstrafe dagegen die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. (de)
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  • Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtstrafen führen kann. Nach dem in Deutschland etablierten Asperationsprinzip darf die Gesamtstrafe dagegen die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. (de)
  • Das Kumulationsprinzip ist ein Rechtsbegriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen Gesamtstrafen führen kann. Nach dem in Deutschland etablierten Asperationsprinzip darf die Gesamtstrafe dagegen die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. (de)
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  • Kumulationsprinzip (de)
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