dbo:abstract
|
- Eine Kronkolonie (englisch crown colony) war im britischen Staatsrecht früher die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung, im Gegensatz zu solchen Überseeterritorien, die über einen hohen Grad an Selbstverwaltung verfügten. Der Begriff wurde 1981 durch British Dependent Territory und 2002 durch British Oversea Territory (siehe Britische Überseegebiete) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad. Heute verfügen die meisten britischen Überseeterritorien, wenn auch in verschiedener Abstufung, über Selbstverwaltung (innere Autonomie). Nur die Außenpolitik und die Verteidigung obliegt weiterhin dem Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung, wie zum Beispiel Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten. (de)
- Eine Kronkolonie (englisch crown colony) war im britischen Staatsrecht früher die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung, im Gegensatz zu solchen Überseeterritorien, die über einen hohen Grad an Selbstverwaltung verfügten. Der Begriff wurde 1981 durch British Dependent Territory und 2002 durch British Oversea Territory (siehe Britische Überseegebiete) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad. Heute verfügen die meisten britischen Überseeterritorien, wenn auch in verschiedener Abstufung, über Selbstverwaltung (innere Autonomie). Nur die Außenpolitik und die Verteidigung obliegt weiterhin dem Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung, wie zum Beispiel Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten. (de)
|
rdfs:comment
|
- Eine Kronkolonie (englisch crown colony) war im britischen Staatsrecht früher die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung, im Gegensatz zu solchen Überseeterritorien, die über einen hohen Grad an Selbstverwaltung verfügten. Der Begriff wurde 1981 durch British Dependent Territory und 2002 durch British Oversea Territory (siehe Britische Überseegebiete) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad. (de)
- Eine Kronkolonie (englisch crown colony) war im britischen Staatsrecht früher die Bezeichnung für eine direkt von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung, im Gegensatz zu solchen Überseeterritorien, die über einen hohen Grad an Selbstverwaltung verfügten. Der Begriff wurde 1981 durch British Dependent Territory und 2002 durch British Oversea Territory (siehe Britische Überseegebiete) ersetzt. Die heutige Bezeichnung gilt für alle Überseegebiete, ganz unabhängig vom jeweiligen Autonomiegrad. (de)
|