Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt. Eine Kriegserklärung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn der sich betroffen Fühlende seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen.

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  • Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt. Eine Kriegserklärung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn der sich betroffen Fühlende seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen. Da mit der Kriegserklärung die diplomatischen Mittel als ausgeschöpft angesehen sind, werden üblicherweise auch die diplomatischen Beziehungen der Kontrahenten mehr oder weniger abrupt abgebrochen. (de)
  • Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt. Eine Kriegserklärung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn der sich betroffen Fühlende seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen. Da mit der Kriegserklärung die diplomatischen Mittel als ausgeschöpft angesehen sind, werden üblicherweise auch die diplomatischen Beziehungen der Kontrahenten mehr oder weniger abrupt abgebrochen. (de)
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  • Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt. Eine Kriegserklärung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn der sich betroffen Fühlende seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen. (de)
  • Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Partei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt. Eine Kriegserklärung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn der sich betroffen Fühlende seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung für diesen Staat in Frage kam. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen. (de)
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