Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem oft mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich akzeptierte Definition des Kri

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  • Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem oft mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich akzeptierte Definition des Krieges und seiner Abgrenzung zu anderen Formen bewaffneter Konflikte existiert nicht. Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden, etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und zum Weltkrieg oder zum Völkermord führen. Trotz intensiver Diskussionen konnte keine einheitliche völkerrechtliche Definition gefunden werden, die den Begriff des Krieges eingrenzend beschreibt. Die Genfer-Fünf-Mächte-Vereinbarung vom 12. Dezember 1932 ersetzte deswegen den unspezifischen Ausdruck „Krieg“ durch den eindeutigen der „Anwendung bewaffneter Gewalt“ (Artikel III). Die Charta der Vereinten Nationen verbot schließlich die Anwendung von oder Drohung mit Gewalt in internationalen Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4) und erlaubte sie nur als vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt der Selbstverteidigung (Artikel 51). In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen sind. Da bisher schätzungsweise 100 Milliarden Menschen gelebt haben, musste somit jeder dreißigste Erdenbürger sein Leben durch kriegerische Handlungen lassen. (de)
  • Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem oft mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich akzeptierte Definition des Krieges und seiner Abgrenzung zu anderen Formen bewaffneter Konflikte existiert nicht. Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden, etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und zum Weltkrieg oder zum Völkermord führen. Trotz intensiver Diskussionen konnte keine einheitliche völkerrechtliche Definition gefunden werden, die den Begriff des Krieges eingrenzend beschreibt. Die Genfer-Fünf-Mächte-Vereinbarung vom 12. Dezember 1932 ersetzte deswegen den unspezifischen Ausdruck „Krieg“ durch den eindeutigen der „Anwendung bewaffneter Gewalt“ (Artikel III). Die Charta der Vereinten Nationen verbot schließlich die Anwendung von oder Drohung mit Gewalt in internationalen Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4) und erlaubte sie nur als vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt der Selbstverteidigung (Artikel 51). In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen sind. Da bisher schätzungsweise 100 Milliarden Menschen gelebt haben, musste somit jeder dreißigste Erdenbürger sein Leben durch kriegerische Handlungen lassen. (de)
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  • 978-3-531-17933-9
  • 978-3-86110-554-1
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  • Handbuch Kriegstheorien (de)
  • Krieg. Reflexionen von Thukydides bis Enzensberger (de)
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  • Röhrig Universitätsverlag
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  • Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem oft mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich akzeptierte Definition des Kri (de)
  • Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt, an dem oft mehrere planmäßig vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich akzeptierte Definition des Kri (de)
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