Der Kreuzerlass war ein Erlass des oldenburgischen Ministers der Kirchen und Schulen, Julius Pauly, vom 4. November 1936. Dieser besagte, dass aus allen staatlichen Gebäuden und damit auch aus den katholischen Konfessionsschulen religiöse Zeichen wie Statuen, Bilder und vor allem Kreuze entfernt werden sollten.

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  • Der Kreuzerlass war ein Erlass des oldenburgischen Ministers der Kirchen und Schulen, Julius Pauly, vom 4. November 1936. Dieser besagte, dass aus allen staatlichen Gebäuden und damit auch aus den katholischen Konfessionsschulen religiöse Zeichen wie Statuen, Bilder und vor allem Kreuze entfernt werden sollten. Der Erlass hatte folgenden Wortlaut:Sämtliche öffentlichen Gebäude des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände gehören dem ganzen Volke ohne Rücksicht auf das religiöse Glaubensbekenntnis der einzelnen Volksgenossen. Es ist daher nicht zulässig, daß öffentliche Gebäude kirchlich eingeweiht oder eingesegnet werden. Aus gegebener Veranlassung wird darauf besonders hingewiesen.Öffentliche Verwaltungsgebäude des Staates sind von alterher mit konfessionellen Zeichen - z.B. Kruzifix oder Lutherbild - nicht ausgestattet worden. Dies entspricht auch schon deshalb einem sachlichen Bedürfnis, weil der Staat das ganze deutsche Volk umfaßt. Für alle öffentlichen Gebäude müssen die gleichen Gesichtspunkte maßgebend sein. Schulgebäude des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht anders zu behandeln. Auch die Volksschulgebäude machen davon keine Ausnahme, denn sie gehören der Gesamtheit und nicht irgendeiner bestimmten Glaubensrichtung.Demgemäß ordnen wir an, daß künftig in Gebäuden des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände kirchliche oder andere religiöse Zeichen oben erwähnten oder ähnlichen Charakters nicht mehr angebracht werden dürfen. Die bereits vorhandenen sind zu entfernen. Über das Veranlaßte ist bis zum 15. Dezember d.J. zu berichten.gez. Dr. Pauly Als Folge des Kreuzkampfes wurde der Erlass bereits am 25. November durch Gauleiter Carl Röver zurückgenommen und mit den Worten: „Die Verfügung vom 4. November 1936 wird auf dem gleichen Wege über die Amtsleute, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Schulräte wieder zurückgenommen. Die Kreuze bleiben in den katholischen Kirchen, die Lutherbilder in den evangelischen Schulen.“ wieder aufgehoben. (de)
  • Der Kreuzerlass war ein Erlass des oldenburgischen Ministers der Kirchen und Schulen, Julius Pauly, vom 4. November 1936. Dieser besagte, dass aus allen staatlichen Gebäuden und damit auch aus den katholischen Konfessionsschulen religiöse Zeichen wie Statuen, Bilder und vor allem Kreuze entfernt werden sollten. Der Erlass hatte folgenden Wortlaut:Sämtliche öffentlichen Gebäude des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände gehören dem ganzen Volke ohne Rücksicht auf das religiöse Glaubensbekenntnis der einzelnen Volksgenossen. Es ist daher nicht zulässig, daß öffentliche Gebäude kirchlich eingeweiht oder eingesegnet werden. Aus gegebener Veranlassung wird darauf besonders hingewiesen.Öffentliche Verwaltungsgebäude des Staates sind von alterher mit konfessionellen Zeichen - z.B. Kruzifix oder Lutherbild - nicht ausgestattet worden. Dies entspricht auch schon deshalb einem sachlichen Bedürfnis, weil der Staat das ganze deutsche Volk umfaßt. Für alle öffentlichen Gebäude müssen die gleichen Gesichtspunkte maßgebend sein. Schulgebäude des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht anders zu behandeln. Auch die Volksschulgebäude machen davon keine Ausnahme, denn sie gehören der Gesamtheit und nicht irgendeiner bestimmten Glaubensrichtung.Demgemäß ordnen wir an, daß künftig in Gebäuden des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände kirchliche oder andere religiöse Zeichen oben erwähnten oder ähnlichen Charakters nicht mehr angebracht werden dürfen. Die bereits vorhandenen sind zu entfernen. Über das Veranlaßte ist bis zum 15. Dezember d.J. zu berichten.gez. Dr. Pauly Als Folge des Kreuzkampfes wurde der Erlass bereits am 25. November durch Gauleiter Carl Röver zurückgenommen und mit den Worten: „Die Verfügung vom 4. November 1936 wird auf dem gleichen Wege über die Amtsleute, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Schulräte wieder zurückgenommen. Die Kreuze bleiben in den katholischen Kirchen, die Lutherbilder in den evangelischen Schulen.“ wieder aufgehoben. (de)
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  • Der Kreuzerlass war ein Erlass des oldenburgischen Ministers der Kirchen und Schulen, Julius Pauly, vom 4. November 1936. Dieser besagte, dass aus allen staatlichen Gebäuden und damit auch aus den katholischen Konfessionsschulen religiöse Zeichen wie Statuen, Bilder und vor allem Kreuze entfernt werden sollten. (de)
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  • Kreuzerlass (de)
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