Kreisumlagen sind Zahlungen, die kreisangehörige Gebietskörperschaften an die übergeordnete Gebietskörperschaft Landkreis aufgrund dessen Hebungsrechts leisten, um dessen Finanzbedarf ganz oder teilweise zu decken.

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  • Kreisumlagen sind Zahlungen, die kreisangehörige Gebietskörperschaften an die übergeordnete Gebietskörperschaft Landkreis aufgrund dessen Hebungsrechts leisten, um dessen Finanzbedarf ganz oder teilweise zu decken. (de)
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  • Kreisumlagen sind Zahlungen, die kreisangehörige Gebietskörperschaften an die übergeordnete Gebietskörperschaft Landkreis aufgrund dessen Hebungsrechts leisten, um dessen Finanzbedarf ganz oder teilweise zu decken. (de)
  • Kreisumlagen sind Zahlungen, die kreisangehörige Gebietskörperschaften an die übergeordnete Gebietskörperschaft Landkreis aufgrund dessen Hebungsrechts leisten, um dessen Finanzbedarf ganz oder teilweise zu decken. (de)
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  • Kreisumlage (de)
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