Der Artikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 erfasst die seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 bis zur Eingliederung der DDR im Jahre 1990 durchgeführten Gebietsreformen auf Kreisebene, also der kreisfreien Städte und Landkreise. Am 2. Oktober 1990 gab es 237 Landkreise (einschließlich des Stadtverbandes Saarbrücken) und 91 kreisfreie Städte in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Wegen der Übersichtlichkeit ist der Artikel nach Ländern geordnet. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise geändert hat.

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  • Der Artikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 erfasst die seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 bis zur Eingliederung der DDR im Jahre 1990 durchgeführten Gebietsreformen auf Kreisebene, also der kreisfreien Städte und Landkreise. Am 2. Oktober 1990 gab es 237 Landkreise (einschließlich des Stadtverbandes Saarbrücken) und 91 kreisfreie Städte in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Wegen der Übersichtlichkeit ist der Artikel nach Ländern geordnet. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise geändert hat. Bei den Begriffen wie Eingliederung oder Vergrößerung wird nicht auf die rechtliche Situation, sondern auf die allgemein übliche Regelung verwiesen. Oftmals handelt es sich um Zusammenschlüsse, die aber dennoch von der Mehrheit der Bevölkerung, auch im eingegliederten Kreis, nicht so verstanden werden. Deshalb ist hier der Fortbestand oder die Neuvergabe des/eines Namens das entscheidende Kriterium. Die rechtliche Regelung, ob es sich um einen Zusammenschluss oder um eine Eingliederung/Eingemeindung handelt oder gehandelt hat, ist nur unmittelbar wichtig. Schon nach wenigen Jahren ist sie bedeutungslos. Es wird auf spezielle Artikel verwiesen, in denen weitere Informationen nachgelesen werden können. (de)
  • Der Artikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 erfasst die seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 bis zur Eingliederung der DDR im Jahre 1990 durchgeführten Gebietsreformen auf Kreisebene, also der kreisfreien Städte und Landkreise. Am 2. Oktober 1990 gab es 237 Landkreise (einschließlich des Stadtverbandes Saarbrücken) und 91 kreisfreie Städte in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Wegen der Übersichtlichkeit ist der Artikel nach Ländern geordnet. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise geändert hat. Bei den Begriffen wie Eingliederung oder Vergrößerung wird nicht auf die rechtliche Situation, sondern auf die allgemein übliche Regelung verwiesen. Oftmals handelt es sich um Zusammenschlüsse, die aber dennoch von der Mehrheit der Bevölkerung, auch im eingegliederten Kreis, nicht so verstanden werden. Deshalb ist hier der Fortbestand oder die Neuvergabe des/eines Namens das entscheidende Kriterium. Die rechtliche Regelung, ob es sich um einen Zusammenschluss oder um eine Eingliederung/Eingemeindung handelt oder gehandelt hat, ist nur unmittelbar wichtig. Schon nach wenigen Jahren ist sie bedeutungslos. Es wird auf spezielle Artikel verwiesen, in denen weitere Informationen nachgelesen werden können. (de)
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  • Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 (de)
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