Durch das Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in Sachsen-Anhalt neu geordnet. Mit Stichtag 1. Juli 1994 sank die Zahl der Landkreise von 37 auf 21. Dabei wurden einige Kreise neu gebildet, andere nur leicht verändert, wieder andere blieben vom Gesetz unberührt. Betroffen waren auch zwei der drei kreisfreien Städte, die durch das Gesetz zusätzlich vergrößert wurden. Durch § 36 des Gesetzes war es möglich, dass der Kreistag den vorläufigen Namen durch einen anderen ersetzen konnte. Dies geschah in vier Fällen.

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  • Durch das Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in Sachsen-Anhalt neu geordnet. Mit Stichtag 1. Juli 1994 sank die Zahl der Landkreise von 37 auf 21. Dabei wurden einige Kreise neu gebildet, andere nur leicht verändert, wieder andere blieben vom Gesetz unberührt. Betroffen waren auch zwei der drei kreisfreien Städte, die durch das Gesetz zusätzlich vergrößert wurden. Durch § 36 des Gesetzes war es möglich, dass der Kreistag den vorläufigen Namen durch einen anderen ersetzen konnte. Dies geschah in vier Fällen. Die hier angegebenen Einwohnerzahlen beziehen sich auf die Anlage des Gesetzes und sind Stand Juni 1990. (de)
  • Durch das Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in Sachsen-Anhalt neu geordnet. Mit Stichtag 1. Juli 1994 sank die Zahl der Landkreise von 37 auf 21. Dabei wurden einige Kreise neu gebildet, andere nur leicht verändert, wieder andere blieben vom Gesetz unberührt. Betroffen waren auch zwei der drei kreisfreien Städte, die durch das Gesetz zusätzlich vergrößert wurden. Durch § 36 des Gesetzes war es möglich, dass der Kreistag den vorläufigen Namen durch einen anderen ersetzen konnte. Dies geschah in vier Fällen. Die hier angegebenen Einwohnerzahlen beziehen sich auf die Anlage des Gesetzes und sind Stand Juni 1990. (de)
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  • Durch das Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in Sachsen-Anhalt neu geordnet. Mit Stichtag 1. Juli 1994 sank die Zahl der Landkreise von 37 auf 21. Dabei wurden einige Kreise neu gebildet, andere nur leicht verändert, wieder andere blieben vom Gesetz unberührt. Betroffen waren auch zwei der drei kreisfreien Städte, die durch das Gesetz zusätzlich vergrößert wurden. Durch § 36 des Gesetzes war es möglich, dass der Kreistag den vorläufigen Namen durch einen anderen ersetzen konnte. Dies geschah in vier Fällen. (de)
  • Durch das Gesetz zur Kreisgebietsreform wurden die Kreisstrukturen in Sachsen-Anhalt neu geordnet. Mit Stichtag 1. Juli 1994 sank die Zahl der Landkreise von 37 auf 21. Dabei wurden einige Kreise neu gebildet, andere nur leicht verändert, wieder andere blieben vom Gesetz unberührt. Betroffen waren auch zwei der drei kreisfreien Städte, die durch das Gesetz zusätzlich vergrößert wurden. Durch § 36 des Gesetzes war es möglich, dass der Kreistag den vorläufigen Namen durch einen anderen ersetzen konnte. Dies geschah in vier Fällen. (de)
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  • Kreisreform Sachsen-Anhalt 1994 (de)
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