Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich). Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde).Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises.

Property Value
dbo:abstract
  • Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich). Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde).Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises. (de)
  • Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich). Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde).Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises. (de)
dbo:wikiPageID
  • 1370983 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 147443944 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich). Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde).Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises. (de)
  • Kreishauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. Er war Vorsteher einer Kreishauptmannschaft etwa in Bayern, in Sachsen oder in Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich). Die Verwaltungskreise in Sachsen existierten ab dem 1. Januar 1874. Ab dem 1. Januar 1939 wurde der Kreishauptmann in Sachsen zum Regierungspräsidenten (analog zum Amtshauptmann, welcher Landrat wurde).Ihm unterstanden die Amtshauptmannschaften seines Kreises. (de)
rdfs:label
  • Kreishauptmann (de)
  • Kreishauptmann (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of