In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht: Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz. Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht. Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen. Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz).

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  • In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht: Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz. Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht. Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen. Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz). (de)
  • In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht: Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz. Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht. Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen. Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz). (de)
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  • In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht: Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz. Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht. Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen. Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz). (de)
  • In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht: Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz. Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht. Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen. Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz). (de)
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  • Kreisgericht (Schweiz) (de)
  • Kreisgericht (Schweiz) (de)
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