Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet; in Bayern früher auch als kreisunmittelbare Stadt) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde (Stadt, Marktgemeinde) und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit. Außer in Baden-Württemberg, wo die Städte Stadtkreise heißen, werden in allen anderen Bundesländern die Städte heute nur noch kreisfreie Stadt genannt.

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  • Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet; in Bayern früher auch als kreisunmittelbare Stadt) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde (Stadt, Marktgemeinde) und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit. Außer in Baden-Württemberg, wo die Städte Stadtkreise heißen, werden in allen anderen Bundesländern die Städte heute nur noch kreisfreie Stadt genannt. Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt in Deutschland damit staatsfrei (Vollkommunalisierung). Der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt steht mindestens auf gleicher Hierarchiestufe wie ein Landrat. Städte mit vergleichbarem Status gibt es auch in vielen anderen Ländern. In der Regel handelt es sich dabei um Großstädte – also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – oder größere Mittelstädte. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auch Großstädte, die nicht kreisfrei sind, und im Gegensatz dazu in Bayern und in der Pfalz (früher zu Bayern gehörend, jetzt Teil des Landes Rheinland-Pfalz) kreisfreie Städte, die weniger als 50.000 Einwohner haben. Vereinzelt trifft man auch den Sonderfall an, dass kreisangehörige Gemeinden „nur“ einen Teil der Aufgaben eines Landkreises übernehmen (zum Beispiel die Großen Kreisstädte). Die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland ist Zweibrücken in Rheinland-Pfalz mit etwa 34.000 Einwohnern (Ende 2014), die größte die bayerische Landeshauptstadt München mit mehr als 1,4 Millionen Einwohnern (Ende 2014). Berlin und Hamburg sind zwar größer, jedoch Sonderfälle kreisfreier Städte, sogenannte Stadtstaaten. Das Land Bremen besteht dagegen aus zwei kreisfreien Städten, nämlich der Stadt Bremen und der ca. 60 km nördlich gelegenen Seestadt Bremerhaven. Kreisfreie Städte und Immediatstädte haben eine vergleichbare Rechtsstellung. In Preußen wurden bis zur Städteordnung von 1808 Städte, die keinen Rat aufgrund einer Ratsverfassung hatten, sondern dem Landesherrn unmittelbar unterstellt waren, der insoweit auch Stadtherr war, Immediatstädte genannt. (de)
  • Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet; in Bayern früher auch als kreisunmittelbare Stadt) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde (Stadt, Marktgemeinde) und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit. Außer in Baden-Württemberg, wo die Städte Stadtkreise heißen, werden in allen anderen Bundesländern die Städte heute nur noch kreisfreie Stadt genannt. Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt in Deutschland damit staatsfrei (Vollkommunalisierung). Der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt steht mindestens auf gleicher Hierarchiestufe wie ein Landrat. Städte mit vergleichbarem Status gibt es auch in vielen anderen Ländern. In der Regel handelt es sich dabei um Großstädte – also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – oder größere Mittelstädte. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auch Großstädte, die nicht kreisfrei sind, und im Gegensatz dazu in Bayern und in der Pfalz (früher zu Bayern gehörend, jetzt Teil des Landes Rheinland-Pfalz) kreisfreie Städte, die weniger als 50.000 Einwohner haben. Vereinzelt trifft man auch den Sonderfall an, dass kreisangehörige Gemeinden „nur“ einen Teil der Aufgaben eines Landkreises übernehmen (zum Beispiel die Großen Kreisstädte). Die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland ist Zweibrücken in Rheinland-Pfalz mit etwa 34.000 Einwohnern (Ende 2014), die größte die bayerische Landeshauptstadt München mit mehr als 1,4 Millionen Einwohnern (Ende 2014). Berlin und Hamburg sind zwar größer, jedoch Sonderfälle kreisfreier Städte, sogenannte Stadtstaaten. Das Land Bremen besteht dagegen aus zwei kreisfreien Städten, nämlich der Stadt Bremen und der ca. 60 km nördlich gelegenen Seestadt Bremerhaven. Kreisfreie Städte und Immediatstädte haben eine vergleichbare Rechtsstellung. In Preußen wurden bis zur Städteordnung von 1808 Städte, die keinen Rat aufgrund einer Ratsverfassung hatten, sondern dem Landesherrn unmittelbar unterstellt waren, der insoweit auch Stadtherr war, Immediatstädte genannt. (de)
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  • Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet; in Bayern früher auch als kreisunmittelbare Stadt) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde (Stadt, Marktgemeinde) und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit. Außer in Baden-Württemberg, wo die Städte Stadtkreise heißen, werden in allen anderen Bundesländern die Städte heute nur noch kreisfreie Stadt genannt. (de)
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