Unter Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; engl. credit oder loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Rückzahlung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet.

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  • Unter Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; engl. credit oder loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Rückzahlung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet. (de)
  • Unter Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; engl. credit oder loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Rückzahlung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet. (de)
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  • Unter Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; engl. credit oder loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Rückzahlung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet. (de)
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