In der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungspflicht für Studierende. Das bedeutet, um an einer staatlichen Hochschule (Fachhochschule, Universität) studieren zu können, muss jeder Studierende eine Versicherung nachweisen können. Der nachfolgende Text befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS), die sich neben dem normalen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch herabgesetzte Beiträge auszeichnet.

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  • In der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungspflicht für Studierende. Das bedeutet, um an einer staatlichen Hochschule (Fachhochschule, Universität) studieren zu können, muss jeder Studierende eine Versicherung nachweisen können. Der nachfolgende Text befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS), die sich neben dem normalen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch herabgesetzte Beiträge auszeichnet. (de)
  • In der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungspflicht für Studierende. Das bedeutet, um an einer staatlichen Hochschule (Fachhochschule, Universität) studieren zu können, muss jeder Studierende eine Versicherung nachweisen können. Der nachfolgende Text befasst sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS), die sich neben dem normalen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch herabgesetzte Beiträge auszeichnet. (de)
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  • Krankenversicherung der Studenten (de)
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